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GdP-Vize Hüber bei Expertenanhörung zu „Klimaklebern“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Hüber: Höhere Strafen nicht notwendig, harmonisierte Polizeigesetze dagegen schon

Foto: kara/stock.adobe.com
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Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt eine von der Unionsfraktion des Deutschen Bundestages ins Spiel gebrachte Strafverschärfung für beispielsweise Straßenblockaden sogenannter Klimaaktivisten ab. Der Strafrahmen sei ausreichend, und die Justiz habe stets die Möglichkeit, diesen konsequent auszuschöpfen, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung des Bundestagsrechtsausschusses in Berlin.

Notwendig sei es dagegen, betonte Hüber, die bundesweiten Polizeigesetze vor dem Hintergrund der Demoentwicklung um Gruppen wie die „Letzte Generation“ zu harmonisieren. Das habe die Debatte um die teils gravierenden Unterschiede der Dauer des „Vorbeugegewahrsams“ in den Landespolizeigesetzen verdeutlicht.

Zu begrüßen sei es, dass die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) jüngst beschlossen haben, Daten zu den Aktionen der Klimaaktivisten in ein Lagebild zusammenzuführen. Damit werde ein praxistauglicher Polizeistandard im Umgang mit „Klimaklebern“ geschaffen. Nach der Auswertung der Daten des Lagebildes könnten gewaltbereite Klimaaktivisten in einer zu schaffenden polizeilichen Datenbank erfasst werden, um beispielsweise präventive Maßnahmen oder Gefährderansprachen durchführen zu können.

Der Staat muss Hüber zufolge prüfen, ob bei Eingriffen in den Bahn- Luft- und Seeverkehr Schadensansprüche Betroffener übernommen würden und analog dem Schmerzensgeld bei Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten durch den Staat eingetrieben werden können.

Hüber: „Klimaaktivisten sind keine Klimaterroristen. Das Anliegen dieser Gruppen sei nachvollziehbar und aus vielerlei Blickwinkeln richtig. Deren Methoden müssen sich jedoch dem Artikel 8 des Grundgesetzes, den Versammlungsgesetzen und somit unseren demokratischen Gepflogenheiten und Grundsätzen unterordnen.“ Selbst auf ein von vielen Menschen getragenes Ziel müsse mit ausschließlich friedlichen Mitteln aufmerksam gemacht werden, vor allem jedoch, ohne Unbeteiligte oder Einsatzkräfte zu gefährden, unterstrich der Gewerkschafter gegenüber den Abgeordneten.

Hüber stellt zudem klar, dass die Aktivistengruppen weiterhin beobachtet werden müssten. Es sei nicht auszuschließen, dass sich vom friedlichen Kern der Gruppen radikale Splitter ablösten oder gewaltbereite Personen versuchten, deren Strukturen zu unterwandern.

Zurückhaltendes Vorgehen angemahnt - Weiterer Hintergrund ...


(...) Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, begrüßte, dass sich der Bundestag mit den derzeitigen Entwicklungen des Klimaaktivismus und damit verbundenen Gesetzesübertretungen auseinandersetze.

Bei der Anpassung strafrechtlicher Normen sei es jedoch angebracht, zurückhaltend vorzugehen. Es müsse verhindert werden, dass unverhältnismäßige, untaugliche oder nicht notwendige Gesetzesänderungen - zumal Verschärfungen - zustande kommen.

Im Gegensatz zur grundsätzlichen Haltung des Antrags sehe die GdP keine wesentliche Gesetzeslücke, erklärte Hüber. Entschieden warne die GdP zudem vor einer möglichen Beschneidung von verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten. (...)
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