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Info 14/2012

GdP Thüringen: Was wird ausgeschrieben? (Teil 2)

Erfurt.

Am 14.05.2012 trafen sich die Vorsitzenden der Gewerkschaften und Berufsvertretungen erneut mit dem Abteilungsleiter Polizei, um abschließend über die Ausschreibung von Dienstposten zu beraten. Zeitweise nahm auch der Innenminister an dem Gespräch teil. Zur Ausschreibung der Dienstposten wurden einheitliche Auffassungen erreicht.

Im gehobenen Dienst wird wie folgt verfahren:
  • Dienstposten, die nach oben entbündelt (z. B. A11/12 zu A12) worden sind und durch gleichwertige Dienstposteninhaber besetzt sind, werden nicht ausgeschrieben,
  • Dienstposten, die nach oben entbündelt wurden (z. B. A11/12 zu A12) und unterwertig durch Dienstposteninhaber besetzt sind (A11 und niedriger) werden ausgeschrieben,
  • Dienstposten, die nach unten entbündelt (z. B. A11/12 zu A11) worden sind und durch höherwertige Dienstposteninhaber besetzt sind, werden zunächst als Erstbesetzung im Überhang ohne Begrenzung der Verweildauer fortgeführt und im Einzelfall ist die amtsangemessene Verwendung zu prüfen,
  • Dienstposten, die nach unten entbündelt (z.B. A11/12 zu A11) worden sind und unterwertig durch Dienstposteninhaber besetzt sind, werden ausgeschrieben.
Hinsichtlich des m. D. wurde abgestimmt, dass
  • alle Dienstposten (auch der Polizeiinspektionen Zentrale Dienste), mit Ausnahme der geschlossenen Einheiten bei der Bereitschaftspolizei, mit A9 bewertet sind. Ferner sind die in den Stabsbereichen der Bereitschaftspolizei beschäftigten Bediensteten des m. D. gleichfalls mit A9 bewertet.
  • die Dienstposten der Bereitschaftspolizei in den Einsatzhundertschaften (EHU) mit A7, die Dienstposten der Beweismittelsicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFE) mit A8 bewertet sind und der Unterschied in der angestrebten Verweildauer begründet ist sowie die Dienstposten der Bereitschaftspolizei in ihrer Eigenschaft als „Stammpersonal" mit A9 bewertet sind.
Insoweit stellt sich hier die Frage einer Ausschreibung nicht. Diese Vereinbarung soll den Behörden und Einrichtungen per Erlass für die Ausschreibungen ab 01.07.2012 vorgegeben werden.

Der Landesvorstand
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