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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

An die Barrieren gehen, auch die in den Köpfen

Berlin.

Jährlich, jeweils am 3. Dezember, wird der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen als Aktions- und Gedenktag begangen. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen (UN) bereits im Jahre 1993 ausgerufen und soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen verstärken. Im Laufe der Zeit hat sich das Bewusstsein in der Gesellschaft bereits gewandelt. Die Schlagworte „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“ bestimmen zunehmend mehr die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Behinderungen. Die GdP-Kommission für Belange von Menschen mit Behinderungen ist in dieser Richtung aktiv - in Gesprächen mit Politik und Polizeiverantwortlichen.

Umfängliche Eingliederung

Unsere Umwelt ist nicht so gestaltet, dass jeder Mensch uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Durch Inklusion kann aber eine tatsächliche Verbesserung des Alltags von Menschen mit Behinderungen herbeigeführt werden.

Zitat von Michael Müller, Regierender Berliner Bürgermeister: „Die größte Barriere bleibt die Bevormundung der Menschen mit Behinderung. Inklusion gelingt nur, wenn wir alle darüber mitentscheiden lassen, wie wir zusammenleben wollen und wie wir die Barrieren für unser gemeinsames Zusammenleben überwinden können.“

Leider sind diese Barrieren auch im öffentlichen Dienst zu finden. Hier muss es gelingen, Menschen mit Behinderungen umfänglich einzugliedern. Es fängt mit den Barrieren in den Köpfen an und endet noch lange nicht mit der entsprechenden Ausstattung der Arbeitsplätze.

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Bei der Polizei in Bund und in den Ländern gibt es zurzeit über 16.000 Schwerbehinderte und deren gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen. Die Dienst- beziehungsweise Arbeitsfähigkeit zu erhalten, ist gerade im risikobehafteten Arbeitsalltag der Polizei eine besondere Herausforderung.

Für jede Tarifbeschäftigte und jeden Tarifbeschäftigten, für jede Beamtin oder Beamten kann es im Leben Einschnitte geben, die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Aber das muss noch lange nicht das Aus für die Verwendung und Weiterbeschäftigung in der Polizei bedeuten! Wir als GdP halten an dem Grundsatz fest: Rehabilitation und Teilhabe gehen vor Versorgung!

Die GdP-Kommission für Belange von Menschen mit Behinderungen ist in Gesprächen mit Politik und Polizeiverantwortlichen aktiv und fordert:


- Wertschätzung und Chancengleichheit müssen zur Normalität werden.

- Die Belange der Menschen mit Behinderungen müssen ernster genommen und im täglichen Verwaltungshandeln stärker berücksichtigt werden.

- Das Ziel Inklusion muss intensiver betrieben werden und darf nicht zu einer Worthülse verkommen.

- Stärkung der Rolle der Schwerbehindertenvertretungen in den Dienststellen.

- Die Dienststellen müssen die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen beachten.

- Die Zusammenarbeit der Personalvertretungen mit den Schwerbehindertenvertretungen sollte überall intensiv erfolgen.

- Die Ausübung des Amtes als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen darf zu keiner Benachteiligung im beruflichen Alltag führen.

- Verbindliche, ggf. behördenübergreifende Suche nach alternativen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn die bisherige Tätigkeit behindertenbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann.

- Die Vorgaben zur Barrierefreiheit, Gebrauchstauglichkeit sowie Ergonomie aller aktuellen und zukünftigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Verfahren müssen erfüllt werden.
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