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Junge Gruppe (GdP) Thüringen: Schluss mit Ungleichbehandlung!

Erfurt.

Wer Polizist*in werden möchte, entscheidet sich dazu, auch in Schichten und damit zu ungünstigen Zeiten zu arbeiten. Dessen ist man sich einfach bewusst. Der Dienstherr entlohnt die Bereitschaft, nacht sowie, an Feier- und Sonntagen von Familie, Freunden oder einfach dem gesellschaftlichen Leben getrennt zu sein auf dem Gehaltszettel mit der Zulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten".

Kolleginnen und Kollegen in zwei Kategorien eingeteilt

Klingt erstmal gut. Das ist der Bonus dafür, dass man dann arbeitet, wenn andere beim Weihnachtsessen sitzen, abends gemeinsam mit der Familie zusammen sind oder am Sonntag ausschlafen und dann gemütlich mit Freunden brunchen gehen. Aber nicht jeder Bedienstete erhält Zahlungen aus den Vorschriften zum "DuZ", obwohl er oder sie dieselben Strapazen auf sich nimmt, wie seine / ihre Kolleg*innen!

Ein aktuelles Beispiel, welches sicher viele verfolgt haben: Übungseinsatz am Hauptbahnhof Erfurt. Dort waren Beamt*innen der Bereitschaftspolizei einfach erklärt scheinbar in zwei "Kategorien" beschäftigt. Ja, man muss es Kategorien nennen, denn genau so wurde hier entschieden. Die Kolleg*innen, die im Rahmen dieser Großübung als Schauspieler*innen beispielsweise "Opfer" oder andere Rollen spielten, erhielten für die zur Nachtzeit geleistete Arbeit, und etwas anderes war es nicht, keinen „DuZ“ (Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten)! Denn ihre Tätigkeit wurde als Teilnahme an einer Aus- und Fortbildung gewertet. Die Beamt*innen aus eben derselben Bereitschaftspolizei, welche diesen Großeinsatz rund um den Hauptbahnhof absicherten, erhielten für ihren Dienst „DuZ“. Denn sie waren ja nicht Teil der Übung.

Diese Ungleichbehandlung erfahren Beschäftigte in nahezu allen Bereichen der Thüringer Polizei. Die Beamt*innen des MEK beispielsweise müssen wie alle Polizist*innen stets "in Übung" bleiben. Beim MEK allerdings wird in Städten, live und mitten im Geschehen trainiert, besonders zu Abend- und Nachtzeiten. Auch hier spricht der Dienstherr wieder von "Aus- und Fortbildung" – und spart sich den „DuZ“! Das "Zugeständnis", dass die Beamt*innen zwangsweise machen, da dem Herrn sei Dank, nahezu jede Beamt*in der Thüringer Polizei bestrebt ist, sich fortzubilden und stetig zu verbessern, nutzt der Dienstherr hier gnadenlos aus und spart dabei wieder einmal an der falschen Stelle!

Dienst zu ungünstigen Zeiten, muss belohnt werden

Es gleicht einer „Bestrafung“ für diejenigen, die sich bemühen, sich bilden, um sich weiter zu entwickeln! Liebes Innenministerium, ist es gerecht, Beamt*innen derart auszubeuten; Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht entsprechend zu entlohnen? Es ist nicht verwunderlich, dass der Schichtdienst, vor allem bei der Thüringer Polizei, immer unattraktiver wird gerade für junge Menschen.

Die Junge Gruppe der GdP Thüringen fordert, eine Änderung des § 3 Absatz 4 der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung! Wer zu ungünstigen Zeiten arbeitet – und dazu zählen für uns auch Übungen –, muss diesen "Dienst zu ungünstigen Zeiten" auch bezahlt bekommen! Im Übrigen ist es an der Zeit, den DUZ endlich auf ein Niveau zu heben, das den Strapazen unserer Kolleg*innen auch gerecht wird.
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