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Vor der Tür: Tarifrunde 2021

Kernthema Arbeitsvorgang

Berlin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Tarifbeschäftigte, im Herbst beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern. In den vergangenen Jahren hörten wir nach den Tarifverhandlungen immer wieder, dass ihr euch nicht umfassend informiert gefühlt habt. Daher erweitern wir unsere Informationskanäle frühzeitig und hoffen, euch mit diesem Brief ins Boot zu holen. Die erste Verhandlungsrunde startet am 8. Oktober in der Landesvertretung Baden-Württemberg. Die Entgelttabellen sind zum 30. September kündbar. Bis Ende August muss die sogenannte Forderungsfindung in der Bundestarifkommission (BTK) der GdP abgeschlossen sein. In einigen Landesbezirken haben die jeweiligen Tarif-Fachausschüsse schon Forderungen gesammelt, die wir zu gegebener Zeit in unserer BTK diskutieren.


In der vor uns liegenden Tarifrunde kommen harte Zeiten auf uns zu. Das hängt zum einen an der Pandemie, die unser aller Leben stark beeinflusst (hat). Zum anderen, weil wir wissen, dass die Arbeitgeberseite den „Arbeitsvorgang“ zum Kernthema der Tarif- und Besoldungsrunde machen wird. Die Arbeitgeberseite ist nur zu Entgeltverhandlungen bereit, wenn wir etwas an dem Arbeitsvorgang verändern.

Ist das wirklich so schlimm?
Arbeitsvorgänge sind dem öD-Tarifvertrag der Länder (TV-L) – Protokollerklärung zu Absatz 1 des Paragraf 12 TV-L – zufolge Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen – zum Beispiel die unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eines Widerspruchs oder eines Antrags, die Betreuung beziehungsweise Pflege einer Person oder Personengruppe, das Fertigen einer Bauzeichnung, das Erstellen eines Elektrokardiogramms oder das Durchführen einer Unterhaltungs- beziehungsweise Instandsetzungsarbeit. Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden.

Maßgebende Einheit
Jetzt seid ihr wahrscheinlich noch nicht viel schlauer als zuvor, jedoch müsst ihr wissen, dass alle anfallenden Arbeiten, die ihr ausführt, um in eurem Aufgabengebiet ein Arbeitsergebnis zu erhalten, zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden.

Der Arbeitsvorgang ist die maßgebende Einheit zur Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Gut zu erklären ist es an der unterschriftsreifen Bearbeitung eines Aktenvorgangs. Von der Prüfung der Zuständigkeit über das Ermitteln des Sachverhalts bis zur Subsumtion und schriftlichen Begutachtung beziehungsweise Darlegung des Arbeitsergebnisses handelt es sich um einen Arbeitsvorgang. Alles, was erledigt werden muss, um ein Arbeitsergebnis zu erreichen, wird dem Arbeitsvorgang zugerechnet (Recherche, Telefonate et cetera).

Schaut man sich eine zu bewertende Tätigkeit an, ist nach dem Verstehen des Inhalts der Tätigkeit die Bildung von Arbeitsvorgängen der nächste Schritt – zudem einer der bedeutendsten. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob eine Tätigkeit in mehrere Arbeitsvorgänge oder nur in einen einzigen unterteilt wird.

Diesen Arbeitsvorgängen werden zeitliche Anteile zugeordnet, die sich aus der Dauer ergeben, die für die entsprechenden Tätigkeiten benötigt wird. Besteht die Tätigkeit nur aus einem einzigen Arbeitsvorgang, so beträgt der Anteil der Tätigkeit 100 Prozent. Bei mehreren Arbeitsvorgängen unterteilen sich die prozentualen Anteile der Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitsvorgänge.
Diese einzelnen Arbeitsvorgänge müssen bewertet, das heißt einer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Diese Entgeltgruppen sind in der Entgeltordnung der Länder (EGO TV-L) zu finden. Was diese jeweils voraussetzen, stellen Tätigkeitsmerkmale dar wie „gründliche Fachkenntnisse“, „hochwertige Arbeiten verrichten“, „Verantwortung“. Tätigkeitsmerkmale müssen zu einem prozentualen Anteil erfüllt sein. Die Höhe des Anteils beziehungsweise das entsprechende Maß ist der EGO TV-L zu entnehmen. Schreibt diese vor, dass zum Beispiel eine Tätigkeit zu 50 Prozent das Tätigkeitsmerkmal „gründliche Fachkenntnisse“ erfüllen muss, ist es bedeutsam, wie groß beziehungsweise welchen prozentualen Anteil ein entsprechender Arbeitsvorgang einnimmt, der es erfüllt. Es leuchtet somit ein, dass große Arbeitsvorgänge vorteilhafter für die Beschäftigten sind, während sich kleine Arbeitsvorgänge positiv für den Arbeitgeber auswirken.

Zwar klein, aber …
Kleine Arbeitsvorgänge machen das Erfüllen bestimmter Tätigkeitsmerkmale schwieriger beziehungsweise erschweren das Messen zeitlicher Anteile. Genau das wollen jedoch die Arbeitgeber. Bisher gibt es ein Aufspaltungsverbot, das im Tarifvertrag ebenfalls bei den Ausführungen zum Arbeitsvorgang enthalten ist (Protokollerklärung zu Paragraf 12 Absatz 1 TV-L): „ … Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden“. Hier wollen die Arbeitgeber ansetzen.
Immer wieder ergingen Richtersprüche, in denen das Bundesarbeitsgericht (BAG) von einem einzigen Arbeitsvorgang ausgegangen war. Seit 2018 scheinen diese Urteile den Arbeitgebern jedoch ein großer Dorn im Auge zu sein: Denn sie wollen diese nicht mehr hinnehmen. Sie wollen unsere Arbeit beziehungsweise die auszuübende Tätigkeit in viele kleine Arbeitsvorgänge aufspalten.

Wider die Axt
Die Arbeitgeber erwarten Zugeständnisse von Gewerkschaftsseite. Doch eine Änderung am Arbeitsvorgang bedeutet, die Axt an die bisherigen Regelungen der Eingruppierung zu legen. Wir wissen, dass viele bei Tarifverhandlungen meist zuerst an eine Entgelterhöhung denken. Jedoch läuft hinter den Kulissen noch einiges mehr ab. 2017 konnten wir öD-Gewerkschaften Angriffe auf die Altersvorsorge abwehren, in der kommenden Runde dreht es sich um das Kernthema Arbeitsvorgang.

Kämpft für eure Rechte
Sollte sich am Arbeitsvorgang etwas ändern, wirkt dies auf das Eingruppierungsrecht – und auf Dauer am Entgelt – sicherlich nicht zum Besseren. Das müssen wir verhindern. Kommt hinter dem Ofen vor und kämpft für eure Rechte. Lasst es nicht zu, dass die Arbeitgeberseite uns etwas wegnimmt, was wir uns hart erarbeitet haben.

Steht für eure Rechte ein. Denkt nicht, dass es noch ewig so weiter gehen wird. Würde jedes GdP-Mitglied noch ein neues Mitglied gewinnen können und ihr noch alle mit auf die Straße kommt, kämen die Arbeitgeber eher nicht auf den Gedanken, uns mit dem Arbeitsvorgang zu erpressen.

Bitte merkt euch den 1. und 2. November für die zweite Verhandlungsrunde vor. Nehmt an den Veranstaltungen teil! Natürlich sind auch alle Beamtinnen und Beamten herzlich willkommen.

Liebe Führungskräfte unterstützt die Teilnahme. Auch für euch gehen wir auf die Straße.
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