Seniorengruppe (Bund)
Klausurtagung des Geschäftsführenden Bundesseniorenvorstands (GBSV)
Nach dem sehr gut gelungenen „Seniorentag“ der GdP-Bund im Jahre 2017 ist es der Wunsch des BSV, solch eine Veranstaltung erneut auf Bundesebene 2020 durchzuführen. Ein erster Vorschlag wurde erarbeitet und wird dem BSV vorgelegt werden. Wenn dieser zustimmt, wird der GdP-Bundesvorstand ersucht werden, die Veranstaltung zu genehmigen. Ebenso geht ein neuer Entwurf der „Seniorenpolitische Eckpunkte“ des DGB den Mitgliedern des BSV zu. Dieser hatte in seiner letzten Sitzung einen ersten Entwurf des DGB abgelehnt und eigene Vorstellungen dargelegt. Die Mitglieder des GBSV hatten daraufhin die Einzelpunkte an die Zuständigen im DGB weitergeleitet und um entsprechende Einarbeitung ersucht. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, so dass jetzt dem BSV die Zustimmung empfohlen werden kann. Dieses Eckpunktepapier geht dann im DGB in den Zustimmungsgang, wird dann letztendlich vom DGB-Bundesvorstand beschlossen und Grundlage für die dortige gesellschaftspolitische Arbeit sein. Auch alle Einzelgewerkschaften im DGB sollen sich in ihrer Arbeit daran orientieren.
In zeitaufwändiger Arbeit beschäftigte sich der GBSV mit der Neufassung der „Richtlinien für die Seniorengruppe (Bund)“. Da im GdP-Bundeskongress 2018 eine neue GdP-Satzung beschlossen worden war, gibt es die Notwendigkeit, die Seniorenrichtlinien entsprechend anzupassen. Dabei haben die Mitglieder des GBSV auch versucht, praxisgerechte Regelungen zu formulieren. Der Entwurf geht den Mitgliedern des BSV zu und wird dort nochmals erörtert. Anschließend muss der GdP-Bundesvorstand die Richtlinien genehmigen.
In zeitaufwändiger Arbeit beschäftigte sich der GBSV mit der Neufassung der „Richtlinien für die Seniorengruppe (Bund)“. Da im GdP-Bundeskongress 2018 eine neue GdP-Satzung beschlossen worden war, gibt es die Notwendigkeit, die Seniorenrichtlinien entsprechend anzupassen. Dabei haben die Mitglieder des GBSV auch versucht, praxisgerechte Regelungen zu formulieren. Der Entwurf geht den Mitgliedern des BSV zu und wird dort nochmals erörtert. Anschließend muss der GdP-Bundesvorstand die Richtlinien genehmigen.