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Kopelke: Abschieben von Straftätern und Gefährdern schneller möglich
Foto: Ines/stock.adobe.com
Berlin.
Die Bundesregierung beschließt heute den Entwurf eines Rückführungsverbesserungsgesetz. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist dieses Gesetz ein bedeutender Fortschritt zur schnelleren und besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
„Mehr Befugnisse für uns Polizisten bei Amtshilfeeinsätzen für die Ausländerbehörden, bei der Klärung der Identität und schnelleres Abschieben von ausländischen Straftätern, Gefährdern und Inhaftierten hilft tatsächlich bei der Durchsetzung des Rechts“, bewertet der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke.
Der GdP-Chef im Gespräch mit der ARD.Die GdP hatte gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) abgegeben und neben der personellen Aufstockung
bessere Arbeitszeitmodelle
Qualifizierung
Organisation der Einsatzplanung
Verbesserte Erschwerniszulagenregelung
Verbesserten Gesundheitsschutz
Stärkung der Zusammenarbeit der Polizei und den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB)
gefordert.
GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke im Interview mit ProSieben.Aus Sicht der GdP bedarf es jedoch weiterer flankierender Maßnahmen, damit die gesetzlichen Vorhaben auch greifen können. So ist die Bundesaußenministerin aufgerufen, endlich Rückübernahmeabkommen mit den Hauptherkunftsländern von abgelehnten Asylbewerbern durchzusetzen und auch mit Dritt- und Transitstaaten Abkommen zur Aufnahme von insbesondere ausgewiesenen Gefährdern und Mehrfach- und Intensivstraftätern zu schließen, wenn diese nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Die zuständigen Bundesländer müssen zudem flächendeckend mehr Abschiebehaftplätze schaffen und endlich beginnen, Rückführungsgewahrsamsplätze vorwiegend in Flughafennähe einzurichten, weil sonst längere Gewahrsamsfristen ins Leere laufen. Zudem müssen in den laufenden Haushaltsverhandlungen des Bundestages deutlich mehr Finanzmittel für die Informationstechnik des Bundes bereitgestellt werden, um zum Beispiel die beabsichtigten zusätzlichen Handyauslesungen zur Identitätsklärung überhaupt durchführen zu können; dies ist gegenwärtig nicht möglich. Zudem bedeuten mehr Abschiebungen auch mehr dafür gebundenes Personal, das gegenwärtig noch nicht verfügbar ist - der Bundesfinanzminister hatte eine Aufstockung der Rückführungsbeamten noch im Frühjahr abgelehnt.
„Die erforderlichen finanziellen Mittel für eine verstärkte Rückführung müssen Teil eines von der Bundesregierung aufzustellenden ‚Sondervermögen Innere Sicherheit‘ werden und schnell den Landes- und Bundesbehörden verfügbar gemacht werden“, so Kopelke. Der Gewerkschafter fordert weiter: "Der Bundestag sollte dieses Gesetz schnellstmöglich im ordentlichen Verfahren beraten und beschließen. Parallel dazu brauchen wir im Haushaltsgesetz 2024 zusätzliche Personalressourcen und ein modernes Bundespolizeigesetz für die Arbeit an der Grenze“.