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Karlsruhe urteilt über automatisierte Datenauswertung in zwei Polizeigesetzen

Kopelke: Unanfechtbare Gesetze sind Fundament wirksamer Polizeiarbeit

Foto: U. J. Alexander/stock.adobe.com
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Hannover/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert moderne, datenschutzkonforme und spürbar harmonisierte Polizeigesetze. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Datenauswertung in den Polizeigesetzen Hessens und Hamburg entfalte eine direkte Wirkung auf die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit in allen anderen Ländern. Das verdeutliche „die Brisanz unserer Forderung“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Donnerstag in Hannover. Hessen müsse nun zeitnah eine beispielhafte, datenschutzkonforme Lösung erarbeiten.

Mittlerweile fielen in immer mehr Ermittlungsbereichen sogenannte Massendaten an, erklärte Kopelke. Es sei utopisch zu glauben, für die Aufklärung schwerer Verbrechen relevante Datenzusammenhänge aus einem Wust an Informationen händisch heraus destillieren zu können. Das gebe auch die verfügbare Zahl an Ermittlerinnen und Ermittlern nicht her. „Eine moderne Ausstattung, zu der auch datenschutzkompatible Software gehört, mit der effizient Massendaten ausgewertet werden können, ist heutzutage ein polizeiliches Muss“, betonte der GdP-Chef.

Geeignete Software ermögliche die ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat. „Abgesehen von der optimierten Qualität der Polizeiarbeit ist das auch praktizierter Opferschutz“, stellte der Gewerkschafter fest. Als Beispiel wies Kopelke auf Ermittlungen im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder hin, wo erfahrungsgemäß Unmengen an Datenbeständen ausgewertet werden müssten.

Der Gewerkschafter zeigte sich überzeugt davon, dass Politik und Bürger sich gleichermaßen wirksame Polizeiarbeit wünschten. Kopelke: „Dafür brauchen wir jedoch zeitgemäße Ermittlungsmethoden. Nur so können wir diesem Wunsch, unserer Berufsauffassung und unserem Auftrag gerecht werden.“ Der nächste wichtige Schritt sei nun, die Voraussetzungen dafür in allen Ländern und im Bund zu schaffen. Die Polizeigesetze müssten zwingend beide Welten, die des Datenschutzes und die einer wirksamen Polizeiarbeit, vereinen, führte er aus.
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