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Von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Unterstützung und Verlässlichkeit geben

Krause-Schöne: Staatliche Behörden im Kampf gegen die häusliche Gewalt handlungsfähig machen

Foto: DGB
Foto: DGB
Berlin.

Die Delegierten des 22. Ordentlichen Bundeskongresses des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben am Donnerstag einstimmig den Antrag „Häusliche Gewalt“ bekämpfen“ beschlossen. Dieser war durch die Bundesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erstellt und in das „Parlament der Arbeit“ gemeinsam durch die DGB-Frauen und die DGB-Jugend eingereicht worden.

Die JUNGE GRUPPE (GdP) hatte vor der Abstimmung jedoch konkret auf das Fehlen von Schutzunterkünften verwiesen, sodass der Antrag eine entsprechende Erweiterung erfuhr. GdP-Bundesjugendchefin Jennifer Otto hatte in einer starken Wortmeldung vor den annähernd 400 Delegierten die polizeiliche Praxis dargestellt und dabei ihr Unverständnis darüber bekräftigt, dass auch im Jahr 2022 den Opfern von häuslicher Gewalt nicht ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

Allein 2021 hatten über 3.900 Schutzunterkünfte bundesweit gefehlt. „Wir Polizistinnen und Polizisten fordern das ständige Vorhalten von Schutzunterkünften entsprechend der Empfehlung des Europarates aus dem Jahr 2006“, betonte Erika Krause-Schöne, Vorsitzende der GdP-Bundesfrauengruppe. Alle staatlichen Institutionen müssten bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt handlungsfähig sein. Dazu müssten diese dringend mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, sagte die Gewerkschafterin am Rande des Kongresses. Ziel müsse es sein, allen gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern Schutz, Unterstützung und Verlässlichkeit zu geben.
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