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GdP-Mitglieder-Info

Länder kündigen Tarifregelungen über Arbeitszeit im Tarifgebiet West

Berlin.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat beschlossen, die Tarifverträge zu den Arbeitszeitvorschriften im Tarifgebiet West für die Angestellten und Arbeiter/-innen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Nach Ansicht der öD-Gewerkschaften verspielen die Länder die einmalige Chance, ein einheitliches und attraktives Tarifsystem für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Schnelle Spareffekte seien damit nicht zu erzielen.


Nach den Ministerpräsidenten hat am 26. März 2004 in Hannover auch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sich entschieden: Zum nächstmöglichen Termin will sie die Tarifbestimmungen zur Arbeitszeit für Angestellte und Arbeiter/innen im Tarifgebiet West kündigen.

Da ein offizielles Kündigungsschreiben noch nicht eingegangen ist, geht die GdP davon aus, dass folgende Paragrafen gekündigt werden:


1. Im Bereich BAT

§§ 15, 16, 16a und 17 und den entsprechenden Sonderregelungen hierzu

2. Im Bereich MTArb

§§ 15 bis 19 und den entsprechenden Sonderregelungen hierzu.


Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats. Dies bedeutet, dass voraussichtlich die Kündigung zum 30. April 2004 ausgesprochen wird.

Nach GdP-Informationen hat das Land Hessen die Kündigung seiner Mitgliedschaft in der TdL bisher nicht zurück genommen.

Die Kündigung geht zurück auf den gestrigen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder, die tarifvertraglichen Bestimmungen zur Arbeitszeit im Tarifgebiet West zu kündigen. Die Entscheidung über die Kündigung der Arbeitszeitbestimmungen West soll gefallen sein, um ein Auseinanderbrechen der TdL zu verhindern.

Über die Kündigung selbst konnte aber nur die Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbandes der Tarifgemeinschaft deutscher Länder entscheiden.

Da die Mitgliederversammlung der TdL der Empfehlung der Ministerpräsidenten nunmehr gefolgt ist, wird eine außerordentliche Sitzung der Bundestarifkommission von ver.di unter Beteiligung der Gewerkschaft der Polizei am 02. April 2004 in Stuttgart stattfinden.

Unverständnis über Kündigung der Arbeitszeitbestimmungen durch die Länder
Auf großes Unverständnis stieß bei den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB die Kündigung des Tarifvertrages über die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst. Damit verspielen die Länder die einmalige Chance, ein einheitliches und attraktives Tarifsystem für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Schnelle Spareffekte sind damit nicht zu erzielen.

Es ist nicht zu verstehen, weshalb die Länder mit der Kündigung aus der Neugestaltung des Tarifrechts aussteigen wollen. Denn auch gekündigte Tarifverträge wirken nach (analog Kündigung der Tarifverträge zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im Juni 2003). Allerdings bedeutet der Beschluss der Länder für die ab 1. Mai 2004 neu Eingestellten, wieder mehr als 38,5 Stunden pro Woche arbeiten zu müssen.

Noch im vergangenen Jahr haben die Länder gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen die Prozessvereinbarung unterzeichnet, wonach das Tarifrecht im gesamten öffentlichen Dienst bis zum 31. Januar 2005 vereinheitlicht werden soll.

Dabei sind die Gespräche über die Neugestaltung auf einem guten Weg. Es gibt bereits Annäherungen in wichtigen Fragen wie der Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Arbeitszeitkonten, der Übertragung von Führungsverantwortung auf Zeit und einer attraktiveren Bezahlung für jüngere Beschäftigte. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB haben angeboten, statt einer Bezahlung nach Lebensalter und Zulagensystemen das Entgelt zukünftig an der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit zu orientieren, die Entgeltgruppen durchlässiger zu machen und zusätzliche leistungsbezogene Einkommensbestandteile zu entwickeln.

Wenn die Länder sich jetzt aus dem Reformprozess verabschieden, wird der Prozess auf jeden Fall mit dem Bund und den Kommunen weitergeführt, denn weder der Bund noch die VKA beabsichtigen offentsichtlich zu kündigen.
Der Arbeitgeberverband der Länder (TdL) hätte dann keine Möglichkeit mehr, den Prozess zu beeinflussen. Er könnte nur noch am Ende ein fertiges Tarifwerk übernehmen. Ob dies so kommen wird, werden die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 2. April 2004 in Stuttgart zu bewerten und entscheiden haben.
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