Die beabsichtige Gesetzesänderung erweitere zudem das Instrumentarium der Polizei und verbessere damit die Möglichkeit, den Tätern schneller habhaft zu werden. Der demnächst als schwere Straftat kategorisierte Wohnungseinbruchdiebstahl erlaube der Polizei nach Zustimmung eines Richters, die Telekommunikation von Verdächtigen auszuwerten. „Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig, die Erweiterung des Aufklärungsinstrumentariums wird unseren Kolleginnen und Kollegen dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher vorzugehen“, sagte der GdP-Chef.

Für die Opfer von Wohnungseinbrüchen sei es enorm wichtig, dass die Tat aufgeklärt werde und der Täter ein Gesicht bekomme. Viele Einbruchopfer leiden Malchow zufolge noch lange unter der Ungewissheit, wer ihnen die Unversehrtheit der eigenen vier Wände zerstört hat. Der materielle Schaden spiele oft nur eine Nebenrolle, so der GdP-Bundesvorsitzende. Daher komme auf die Polizei eine enorme Verantwortung zu.

Malchow: „Um die Täter dingfest zu machen, benötigen die Ermittler Sachverstand und Zeit. Diese Fachkolleginnen und -kollegen haben wir zwar, Zeit aber bei weitem nicht genug.“ Angesichts der Personalmisere bei der Polizei müssten bei der Kriminalitätsbekämpfung Prioritäten gesetzt werden, kritisierte der Gewerkschafter. Durchgängige Ermittlungen über einen längeren Zeitraum seien oft nicht möglich.

Der GdP-Bundesvorsitzende sieht trotz des in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 festgestellten Rückgangs der Wohnungseinbruchdelikte keinen Grund zur Entwarnung. „Die Abnahme der Straftaten in einem festgelegten Zeitraum ist in erster Linie eine Momentaufnahme, die von verändertem Täterverhalten, aber auch von intensiverer Polizeiarbeit beeinflusst wird." Seriöse Aussagen über Trends erforderten jedoch einen Betrachtungszeitraum von mehreren Jahren.