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GdP zu den Ergebnissen der IMK-Frühjahrskonferenz in Dresden

Malchow: Musterpolizeigesetz gegen sicherheitspolitischen Flickenteppich

Foto: Zielasko
Foto: Zielasko
Dresden/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die gemeinsame Entscheidung der 206. Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) in Dresden, ein Musterpolizeigesetz auf den Weg zu bringen. „Ein bundeseinheitliches Polizeigesetz zu schaffen, gehört zu den langjährigen Forderungen der GdP“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Mittwoch in Kiel. Schon früh habe die GdP davor gewarnt, einen sicherheitspolitischen Flickenteppich zu knüpfen und mit unterschiedlichen Landespolizeigesetzen die Arbeit der Beamtinnen und Beamten insbesondere bei länderübergreifenden Einsätzen zu erschweren. Malchow: „Wünschenswert wäre nun, auch die Ausbildung, Ausstattung und Bezahlung der Polizistinnen und Polizisten hierzulande auf das einheitlich höchste Niveau anzuheben. Die GdP steht bereit, an diesem Ziel tatkräftig mitzuwirken.“

Künftig Zugriff auf Messenger-Dienste

Die IMK fand trotz des begonnenen Bundestagswahlkampfes auf zahlreichen Konfliktfeldern Übereinstimmung, so auch bei der Absicht, künftig die Polizei bei Verdacht auf schwere Straftaten und nach einer richterlichen Genehmigung Nachrichten auf sogenannten Messenger-Diensten auswerten zu lassen. „Terroristen oder andere Schwer- und Schwerstkriminelle verabreden sich immer seltener über Telefone. Auf verschlüsselte Nachrichten in Messenger-Diensten kann die Polizei hierzulande jedoch noch nicht zugreifen. Diesen Vorteil muss der Gesetzgeber den Tätern nehmen“, betonte Malchow.

Einwände besorgter Datenschützer entbehrten der Grundlage, so der GdP-Bundesvorsitzende weiter. Wo kein Tatverdacht bestehe, seien auch keine polizeilichen Maßnahmen möglich. Malchow: „Wenn ein begründeter Tatverdacht besteht und ein Richter dem zustimmt, darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen oder ein Telefon abhören. Nichts anderes bedeutet das für die Nutzer von Messenger-Diensten.“ Niemand müsse fürchten, dass die Polizei pauschal solche Nachrichten mitlese. Im Übrigen fordere auch die GdP, dass stets ein Richter über eine solch tiefgreifende Maßnahme entscheide.

Bedauerlich sei, so Malchow, dass die Chefs der Innenressorts in den Ländern und des Bundes sich nicht auf eine bundesweite Schleierfahndung haben verständigen können.
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