GdP zu den Ergebnissen der IMK-Frühjahrskonferenz in Dresden
Malchow: Musterpolizeigesetz gegen sicherheitspolitischen Flickenteppich
Künftig Zugriff auf Messenger-Dienste
Die IMK fand trotz des begonnenen Bundestagswahlkampfes auf zahlreichen Konfliktfeldern Übereinstimmung, so auch bei der Absicht, künftig die Polizei bei Verdacht auf schwere Straftaten und nach einer richterlichen Genehmigung Nachrichten auf sogenannten Messenger-Diensten auswerten zu lassen. „Terroristen oder andere Schwer- und Schwerstkriminelle verabreden sich immer seltener über Telefone. Auf verschlüsselte Nachrichten in Messenger-Diensten kann die Polizei hierzulande jedoch noch nicht zugreifen. Diesen Vorteil muss der Gesetzgeber den Tätern nehmen“, betonte Malchow.
Einwände besorgter Datenschützer entbehrten der Grundlage, so der GdP-Bundesvorsitzende weiter. Wo kein Tatverdacht bestehe, seien auch keine polizeilichen Maßnahmen möglich. Malchow: „Wenn ein begründeter Tatverdacht besteht und ein Richter dem zustimmt, darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen oder ein Telefon abhören. Nichts anderes bedeutet das für die Nutzer von Messenger-Diensten.“ Niemand müsse fürchten, dass die Polizei pauschal solche Nachrichten mitlese. Im Übrigen fordere auch die GdP, dass stets ein Richter über eine solch tiefgreifende Maßnahme entscheide.
Bedauerlich sei, so Malchow, dass die Chefs der Innenressorts in den Ländern und des Bundes sich nicht auf eine bundesweite Schleierfahndung haben verständigen können.
Einwände besorgter Datenschützer entbehrten der Grundlage, so der GdP-Bundesvorsitzende weiter. Wo kein Tatverdacht bestehe, seien auch keine polizeilichen Maßnahmen möglich. Malchow: „Wenn ein begründeter Tatverdacht besteht und ein Richter dem zustimmt, darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen oder ein Telefon abhören. Nichts anderes bedeutet das für die Nutzer von Messenger-Diensten.“ Niemand müsse fürchten, dass die Polizei pauschal solche Nachrichten mitlese. Im Übrigen fordere auch die GdP, dass stets ein Richter über eine solch tiefgreifende Maßnahme entscheide.
Bedauerlich sei, so Malchow, dass die Chefs der Innenressorts in den Ländern und des Bundes sich nicht auf eine bundesweite Schleierfahndung haben verständigen können.