Auch bei einem positiven Testverlauf lehnte Malchow einen flächendeckenden Einsatz dieser Technik ab. Das gelte im Übrigen für jede Form der polizeilichen Videoüberwachung. Nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei stellt die Videografie jedoch an sogenannten Gefährlichen Orten, also beispielsweise öffentlichen Plätzen mit einer hohen Kriminalitätsbelastung, ein zusätzliches Instrument der Gefahrenabwehr dar.
Auch bei der Aufklärung von Straftaten könne Videomaterial der Polizei helfen, den Täter schneller dingfest zu machen.

"Das Filmen und Auswerten solcher Videodaten ist ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Bürger. Daher ist es notwendig – gerade nach einem gelungen Projektverlauf – klare Rechtsnormen zu schaffen. Erst dann darf die Polizei diese Technik auch erst einsetzen", betonte der GdP-Bundesvorsitzende. Der Eingriff dürfe zudem nur in dem Umfang erfolgen, der gerechtfertigt sei.