Zum Inhalt wechseln

Der GdP-Chef im WELT-TV-Studiogespräch über das mit Spannung erwartete Urteil zu Gebührenbescheiden für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen

Malchow: Wenn die Polizei Fanausschreitungen unterbindet, muss das der Staat zahlen

Foto: Screenshot welt.de
Foto: Screenshot welt.de
Berlin.

Vor dem Hintergrund der begonnenen Verhandlung über Gebührenbescheide für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, am Dienstag in einem Studiogespräch mit dem Nachrichtensender WELT TV fest, dass die Polizei im öffentlichen Raum zuständig für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sei. Das gelte bei den Fußballeinsätzen eben auch für die Fanbegleitung zu den Stadien und auch wieder nach Hause. „Da ist die Polizei oft genug gefragt, Fanausschreitungen zu unterbinden. Die Kosten dafür muss aber der Staat tragen“, unterstrich Malchow.

Er wies zudem darauf hin, dass es bereits eine überwiegend gut funktionierende Aufgabentrennung zwischen der Polizei im öffentlichen Raum und den Sicherheitskräften der Vereine in den Stadien gebe. Malchow: „Das organisieren und bezahlen ja bereits die Vereine. Das trifft auch für die Unterstützung von wichtigen und notwendigen Fanprojekten zu. Das hilft letztlich auch der Polizei, und als GdP unterstützen wir das.“ Zu befürchten sei jedoch, dass eventuelle zusätzliche Kosten von den Vereinen an anderer Stelle eingespart werden würden, beispielsweise bei diesen Fanprojekten.

Zudem ist es dem GdP-Chef zufolge nicht ausgeschlossen, dass ein solches Urteil eine gewisse Signalwirkung zeigt und auch für andere Veranstaltungen, die durch die Polizei begleitet werden, Gebührenbescheide an den Veranstalter gehen. „Und irgendwann wird es dann um die Frage gehen, wieso sind denn eigentlich so viele Polizistinnen und Polizisten hier im Einsatz? Man darf ja nicht vergessen, dass eine entsprechende Polizeipräsenz zu einem friedlichen Verlauf einer Veranstaltung beiträgt.“ Das hieße auch, so der GdP-Chef, dass die Polizei in die Begründungspflicht über den sogenannten Kräfteansatz bei einem Veranstaltungseinsatz geraten könnte. Und es bestehe die grundsätzliche Gefahr, dass staatliches Handeln durch Private beeinflusst werden könnte.

Natürlich sollte man als Polizeigewerkschafter es zwar gut finden, wenn die Polizei für zusätzlich geleistete Arbeit Gelder erhielte. „Fakt wird aber sein, dass das Geld nicht zur Polizei kommt. Die Summen fließen in die Länderhaushalte und werden dort verteilt. Und da ist die Polizei nicht unbedingt ein Investitionsschwerpunkt.“
Mit einem Urteil wird am kommenden Freitag gerechnet. Nicht unwahrscheinlich sei Experten zufolge, dass nach dem Urteil das Karlsruher Bundesverfassungsgericht angerufen werde.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.