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Entscheidung Deutscher Presserat zu „taz“-Kolumne

Massives Unverständnis über Entscheidung

Hamburg.

Mit massivem Unverständnis hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die Entscheidung des Deutschen Presserates reagiert, die Beschwerden wegen einer Kolumne der „tageszeitung“ (taz) über die Polizei als unbegründet zurückzuweisen. In dem Beitrag hatte eine Journalistin Polizistinnen und Polizisten mit Müll gleichgesetzt. „Damit wurde das Empfinden einer ganzen Berufsgruppe zutiefst verletzt, auch wenn wir die Pressefreiheit in unserem Land als ein hohes Gut betrachten“, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Dienstagnachmittag in Hamburg am Rande einer GdP-Vorstandssitzung. Aus Sicht der Gewerkschaft seien in diesem Artikel, selbst wenn dieser angeblich als Satire verstanden werden sollte, die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden.

Die Autorin hatte Polizeibeschäftigte als Müll bezeichnet und sie auf eine Stufe mit Terroristen und Neonazis gestellt. Die Empörung in den Reihen der Gewerkschaftsmitglieder war daraufhin massiv. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten die Kolumne vom 15. Juni 2020 unter dem Titel „All cops are berufsunfähig“ als böswillige Diskriminierung der Polizei scharf kritisiert.

Vor diesem Hintergrund hatte die GdP als größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten hierzulande Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt und das Gremium aufgefordert, sich mit dem Artikel „der tageszeitung“ zu beschäftigen.
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