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1. GdP-Symposium Polizeiverwaltung

Mayer: Digitalisierung ist fundamentaler Transformationsprozess

Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. Foto: GdP/Hagen Immel
Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. Foto: GdP/Hagen Immel
Postdam.

„Nun, wir reden hier von dem fundamentalen Transformationsprozess der vor uns liegenden Zeit“, sagte Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, vor den Teilnehmenden des 1. Polizeiverwaltungssymposiums der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Potsdam. Die Digitalisierung sei der zentrale Schalthebel der effektiven Verbesserung aller Verwaltungsprozesse, und dabei „müssen wir alle Potenziale umfassend nutzen“. In diesem Zusammenhang verwies Mayer auf das Onlinezugangsgesetz, das dazu diene, Behördengänge schnell und unkompliziert im Internet erledigen zu können. Da gehe es um rund 570 Verwaltungsdienstleistungen, die digitalisiert angeboten werden.

Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. Foto: GdP/Hagen Immel
Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. Foto: GdP/Hagen Immel
Der CSU-Politiker kündigte auch die sogenannte E-Akte Bund an. Die werde dazu dienen, schneller Daten zu finden, einen dezentralen, zeitunabhängigen Zugriff zu ermöglichen, Automatismen zu schaffen und auf Papier weitgehend verzichten zu können. Das sei eine Menge Arbeit, und feste Termine stünden an. Die Einführung der E-Akte Strafsachen müsse jedenfalls bis 2026 abgeschlossen sein.

Ein Megaprojekt ist Mayer zufolge das Projekt „Polizei 2020“. Wenn man bedenke, dass die Wurzeln der polizeilichen IT in den 1970er-Jahren lägen, könne man mit Fug und Recht sagen, dass „Polizei 2020“ den Dreh- und Angelpunkt einer modernen Polizeiarbeit darstellen werde. Es gehe im Übrigen dort vor allem darum, die unterschiedlichsten Datentöpfe miteinander zu vernetzen. Es werde zu keiner Ausweitung der polizeilichen Befugnisse kommen, sondern zu einem Ausschöpfen dieser. Heutzutage müsse für eine Meldeadresse-Recherche noch teils in allen Ländern angerufen werden.

Ziel sei die einheitliche Umfassung der polizeilichen Datenbestände mit abgestuften Zugriffsrechten. Mayer: „Nicht jeder darf alles sehen. Das kann man sich so vorstellen, dass die Daten zwar in einem Haus, jedoch in verschiedenen abgeschlossenen Wohnungen gelagert werden. Und für die Wohnungen braucht man den richtigen Schlüssel“ Es handle sich um rund 200 unterschiedliche Anwendungen bei den 19 Polizeien. „Letztlich soll daraus eine Anwendung werden.“ Auch neue technische Lösungen seien geplant wie die Drohnen gestützte Vermessung von Verkehrsunfällen.

Mayer betonte, dass die Digitalisierung in der Polizei nicht mit Arbeitsplatzabbau verbunden sei, sondern mit Effektivitätsgewinnung. „Wir wollen die Chance nutzen, die Polizeiarbeit zu erleichtern, Beschäftigte bei sich wiederholenden Tätigkeiten zu entlasten und jungen Menschen, die sich für die Polizei und die Polizeiverwaltung interessieren, eine moderne T-Ausstattung anbieten zu können.“
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