Illegale Kraftfahrzeugrennen auf öffentlichen Straßen stellen aus Sicht der GdP ein Verkehrssicherheitsproblem mit einer hohen Dunkelziffer dar – unter Inkaufnahme der Lebensgefahr für Beteiligte und Unbeteiligte. „Deshalb haben wir die Verkündung des zweiten Revisionsurteils durch den BGH mit Spannung erwartet. Es bot sich die Chance, mit der Bestätigung des Mord-Urteils der Vorinstanz ein deutliches Zeichen in Richtung der einschlägigen Renn-Community zu senden: Wir sprechen bei illegalen Autorennen, bei denen Menschen zu Tode kommen nicht über Bagatelldelikte, wir sprechen über Tötungsdelikte. Und Mord als Qualifizierung wird in der Raser-Szene unmissverständlich ankommen“, so Mertens weiter. Auch den zweiten Angeklagten, dessen Fall nun in Berlin neu verhandelt werden wird, werde die Härte des Gesetzes treffen.

Die deutschlandweit steigenden Zahlen illegaler Straßenrennen zeigten, dass es sich bei dem Phänomen auch rein quantitativ um kein zu vernachlässigendes Problem handelt. Eine unmissverständliche Antwort seitens Polizei und Justiz bleibe geboten. Nötig ist dabei insbesondere, dass die Gefahr für die Renn-Community, bei der Ausübung ihrer illegalen Machenschaften entdeckt zu werden, steigt. Hierfür ist eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der auf Deutschlands Straßen eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten ebenso notwendig, wie eine kontinuierliche Förderung ihres Know hows. Behörden, die hinreichend gut ausgestattet sind und ihre Kräfte gezielt zur Bekämpfung dieser Deliktform einsetzen können, sind in der Lage die Raser-Szene erfolgreich zu bekämpfen. Das zeigen eindrucksvoll die positiven Erfahrungen, die wir zum Beispiel in der Rheinmetropole Köln gemacht haben.