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Erschwerniszulage auch für Verfassungsschützer:

Niedersachsen: Langjährige GdP-Forderung erfüllt -Weitere Änderungen erforderlich

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nimmt erfreut zur Kenntnis, dass mit der von der Landesregierung beschlossenen, neuen Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO) eine langjährige Forderung der GdP Niedersachsen umgesetzt wird: Positiv herauszuheben ist, dass zukünftig die Zulage für besondere (polizeiliche) Einsätze nunmehr auch den Observationskräften des Verfassungsschutzes gewährt werden soll. „Es freut uns sehr, dass unsere Bemühungen nun Niederschlag in der Verordnung gefunden haben“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Diese Forderung war erstmals 2013 nach dem Amtsantritt des Innenministers Boris Pistorius anlässlich einer Personalversammlung in der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums von einem GdP-Vertreter formuliert worden. Auf dem 31. Landesdelegiertentag der GdP Niedersachsen im Jahr 2017 in Osnabrück wurde zudem der Landesvorstand offiziell damit beauftragt, sich dafür einzusetzen.

Aber: Chance vertan

Schilff ergänzte: „Allerdings ist die sonstige Umsetzung der Verordnung aus Sicht der GdP leider völlig unzureichend und berücksichtigt in keiner Weise die aktuelle Arbeitswirklichkeit der Betroffenen, für die diese Regelungen gelten“. Im Vergleich zur bisher geltenden Verordnung aus dem Jahr 2006 seien lediglich zwingend erforderliche Änderungen hinsichtlich der Zulagengewährung für Teilzeitbeschäftigte vorgenommen worden. Weitere wesentliche inhaltliche Änderungen, die die GdP auch im Anhörungsverfahren zur neuen NEZulVO formuliert hatte, seien nicht erfolgt, kritisierte der GdP-Landesvorsitzende. Damit ist eine Chance vertan und das Land Niedersachsen verweilt weiterhin, wenn überhaupt, nur im Mittelfeld der Bundesländer.“
Regelungen für Zulagen entsprechen nicht mehr der Arbeitswirklichkeit

Dietmar Schilff: „Die Landesregierung verpasst hiermit die Möglichkeit, einen angemessenen Ausgleich für besonders belastende Arbeitsformen zu schaffen und damit nicht zuletzt die Wertschätzung für diejenigen auszudrücken, die in mobilen oder Spezial-Einsatzkommandos tätig sind, besonders belastende Ermittlungen führen wie zum Beispiel im Bereich der Kinderpornographie und rund um die Uhr für die Sicherheit in Niedersachsen im Einsatz- und Streifendienst tätig sind.

Die GdP bleibt daher bei ihren Forderungen. Demnach müssen zum einen die „Erschwerniszulagen für bestimmte Verwendungen“ (MEK, SEK, verdeckte Ermittler) an die Höhe der Zulagen, wie sie der Bund bezahlt, angeglichen werden. „In Fragen der Kriminalitätsbekämpfung wollen unsere Kolleginnen und Kollegen nicht nach Beschäftigten erster und zweiter Ordnung klassifiziert werden. Die Anforderungen sind in allen Bundesländern gleich. Daher müssen die Erschwerniszulagen der Polizeibeamtinnen und -beamten in Niedersachsen entsprechend angehoben werden“, so der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff.

Desweiteren bedürfen die Regelungen hinsichtlich der Erschwerniszulagen für Schichtdienste und den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) dringend einer Überarbeitung. Der GdP-Landesvorsitzende: „Die DUZ-Zulage muss deutlich auf 5 Euro pro Stunde erhöht werden, und die Kriterien der Wechselschichtzulagen bzw. die Schichtzulagen müssen dringend überarbeitet werden. Eine pauschale Festlegung ist nicht mehr zeitgemäß. Flexible Schichtdienste und dem Schichtdienst vergleichbar belastende Dienste erfüllen häufig nicht die Kriterien der Wechselschichtzulage, stellen für unsere Kolleginnen und Kollegen aber trotzdem eine hohe individuelle Belastung dar und müssen entsprechend vergütet werden.“

Zudem fordert die GdP die Dynamisierung der Erschwerniszulagen, also die Erhöhung bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten prozentualen Anstieg.
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