Optische Überwachung von Terroristen-Wohnungen
Freiberg: Polizei muss beim Bombenbasteln zusehen dürfen
Der GdP-Vorsitzende: „Die Möglichkeit, Gespräche über die Vorbereitung von Terroranschlägen auswerten zu können, reicht nicht aus. Bombenbastler in konspirativen Wohnungen werden uns nicht den Gefallen tun, sich detailliert über in Tun zu unterhalten.
Nicht zuletzt die Erfahrungen der in letzter Minute vereitelten Anschläge der Sauerland-Bomber zeigten, dass die Polizei die ihr verwehrten technischen Möglichkeiten nicht durch Personaleinsatz ausgleichen könne. Eine optische Überwachung der Wohnungen mutmaßlicher Terroristen sei, so Freiberg, für eine effektive Abwehr von Terroranschlägen zwingend notwendig.
Freiberg: „Ich verstehe die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger – vor allem nach dem bekannt gewordenen, erschreckenden Ausmaß der Bespitzelung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Unternehmen und Betriebe. Das darf aber nicht mit der schwierigen Aufgabe der Sicherheitsbehörden verwechselt werden, Deutschland vor Terroranschlägen zu beschützen.“
Freiberg verwies darauf, dass die optische Überwachung von Wohnungen zur Gefahrenabwehr bereits in den Landespolizeigesetzen gestattet sei.
Nicht zuletzt die Erfahrungen der in letzter Minute vereitelten Anschläge der Sauerland-Bomber zeigten, dass die Polizei die ihr verwehrten technischen Möglichkeiten nicht durch Personaleinsatz ausgleichen könne. Eine optische Überwachung der Wohnungen mutmaßlicher Terroristen sei, so Freiberg, für eine effektive Abwehr von Terroranschlägen zwingend notwendig.
Freiberg: „Ich verstehe die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger – vor allem nach dem bekannt gewordenen, erschreckenden Ausmaß der Bespitzelung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Unternehmen und Betriebe. Das darf aber nicht mit der schwierigen Aufgabe der Sicherheitsbehörden verwechselt werden, Deutschland vor Terroranschlägen zu beschützen.“
Freiberg verwies darauf, dass die optische Überwachung von Wohnungen zur Gefahrenabwehr bereits in den Landespolizeigesetzen gestattet sei.