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Forderung der Gewerkschaften für Tarifverhandlungen in Bund und Kommunen vorgestellt

Malchow: Nur attraktiver öffentlicher Dienst kann im Wettbewerb um beste Köpfe bestehen

(v.l.): GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow, Marlis Tepe, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), ver.di-Bundesvorsitzender Frank Bsirske und Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (dbb). Foto: Holecek
(v.l.): GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow, Marlis Tepe, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), ver.di-Bundesvorsitzender Frank Bsirske und Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (dbb). Foto: Holecek
Berlin.

Mit den in wenigen Wochen beginnenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes und der Kommunen bietet sich nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundesregierung eine erste Gelegenheit, den ausgehandelten Koalitionsvertrag mit Leben zu füllen. „Mit unserer Forderung nach einer Einkommensverbesserung von 6,0 Prozent – mindestens 200 Euro - verhelfen wir der Koalition zu einem – (ich zitiere) - modernen öffentlichen Dienst, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgabe gut, zuverlässig und effizient erledigt, wie es im Koalitionsvertrag wörtlich heißt." Dieser öffentliche Dienst, da stimmen wir mit den Koalitionspartnern völlig überein, muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen attraktiv sein, damit der Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Donnerstag in Berlin bei der Auftakt-Pressekonferenz der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die Tarifrunde 2018.

GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow, seine für Tarifpolitik verantwortliche Stellvertreterin Kerstin Philipp und GdP-Bundestarifsekretärin Alberdina Körner bei Beratungen vor der Verkündung der Tarifforderung. Foto: Holecek
GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow, seine für Tarifpolitik verantwortliche Stellvertreterin Kerstin Philipp und GdP-Bundestarifsekretärin Alberdina Körner bei Beratungen vor der Verkündung der Tarifforderung. Foto: Holecek
Aber nicht nur im Hinblick auf die schwierige Nachwuchsgewinnung auf einem angespannten Arbeitsmarkt sei eine spürbare Einkommensverbesserung notwendig, so der GdP-Chef.

Malchow: „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben diese einfach verdient. Der gesamte öffentliche Dienst hat auch in der jüngsten Vergangenheit Belastungen gemeistert, die nicht nur mit Worten entlohnt werden dürfen.“

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt, dass die neue Koalition Tarifabschlüsse (TVöD) grundsätzlich gleich auf die Beamtenbesoldung übertragen will.

Malchow: „Wir freuen uns, dass wir diese eigentliche Selbstverständlichkeit künftig nicht mehr bei jeder Tarifauseinandersetzung neu aushandeln müssen. Daher wird die bevorstehende Tarifrunde nicht nur von rund 2,2 Millionen Tarifbeschäftigten bei Bund, Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen, sondern auch von rund 350.000 Beamtinnen und Beamten und 180.000 Versorgungsempfängerinnen und ‐empfängern des Bundes mit Spannung erwartet.“

Kerstin Philipp, zuständiges Vorstandsmitglied für Tarifpolitik in der GdP: „Wir haben 2018 eine so gute wirtschaftliche Ausgangslage wie schon lange nicht mehr. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung unserer Kolleginnen und Kollegen.“

Fakten rund um die Tarifrunde 2018 für die Beschäftigten in Bund und Kommunen

GdP-Tarifexpertin Kerstin Philipp trägt die Positionen der GdP-Bundestarifkommission vor. Foto: Holecek
GdP-Tarifexpertin Kerstin Philipp trägt die Positionen der GdP-Bundestarifkommission vor. Foto: Holecek
Wer ist betroffen von den anstehenden Verhandlungen?
Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (öD) im Bereich des Bundes und der Kommunen. Für diese Tarifbeschäftigten gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“. Die Verhandlungen für den Bund und die Kommunen finden gemeinsam statt.
Auf Arbeitgeberseite führt die Tarifverhandlungen für den Bund die/der jeweilige Bundesinnenminister. Für die Kommunen (Städte und Gemeinden sowie kommunale Betriebe) ist Verhandlungsführer die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) unter der Leitung von VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.


Wie viele Beschäftigte sind im öD betroffen? Wie viele werden davon von der GdP vertreten?
Circa 2,05 Millionen Beschäftigte im Bereich der VKA, also bei Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen. Im Bundesbereich sind es dann noch einmal rund 139.000 Beschäftigte.
Die Tarifrunde ist auch eine Tarif- und Besoldungsrunde, da sich die Gewerkschaftsseite in jeder Tarifrunde für die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten einsetzt. Folglich ist die Tarif- und Besoldungsrunde auch Maßstab für die Besoldung von etwa 350.000 Beamtinnen und Beamten sowie 180.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfängern des Bundes.

Wichtig:
Nicht in diese Tarifrunde miteinbezogen sind die Beamtinnen und Beamten der Kommunen, da hier die Bundesländer zuständig sind.
Die GdP vertritt Beschäftigte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes sowie Beschäftigte der Kommunen einzelner Bundesländer (zum Beispiel Bremen und Baden-Württemberg), für die der TVöD gilt.
Dabei handelt es sich um circa 5.200 Tarifbeschäftigte und 35.000 aktive Beamte.


Welche Bereiche/Tätigkeiten/Berufe in der Polizei sind betroffen?
Betroffen sind alle Bereiche, die in der Entgeltordnung des Bundes und der Entgeltordnung VKA für den Polizeibereich maßgeblich sind, das heißt von den allgemeinen Tätigkeiten im Verwaltungsdienst über die Beschäftigten in den Kfz-Werkstätten, Beschäftigte im kriminaltechnischen Bereich, Schießwarte, Köche, Beschäftigte in der Informationstechnik, Techniker, Beschäftigte der Hubschrauberstaffel und andere.


Entgelt-Ergebnisse der letzten Tarifrunde für den Bereich des Bundes und der Kommunen
Ab dem 1. März 2016 erhielten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung um 2,4 Prozent, ab dem 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent. Auszubildende erhielten zu den gleichen Stichtagen jeweils einen Festbetrag von zunächst 35 Euro, dann noch einmal 30 Euro.
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