Momentan könne nicht eingeschätzt werden, wie lange die Phase hoher Rechts- und Handlungsunsicherheit aufseiten aller Betroffenen andauere, würde das Gesetz durchgewunken, mahnte Poitz. Und dies sei aus Sicht seiner Kolleginnen und Kollegen alles andere als ein Aprilscherz.

In einem Ende vergangener Woche an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig gesendeten Brief hatte die GdP angesichts massiver Kritik an dem Gesetz appelliert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch GdP-Landesbezirke, darunter Bayern, Bremen, Hamburg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, haben ihren Landesregierungen die deutlichen Vorbehalte der Gewerkschaft am Gesetz und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens überbracht.

Grundsätzlich kritisiert die GdP die zwangsläufige Mehrbelastung der Polizei. Zu den bisherigen Kontrollaufgaben kämen neue hinzu: auf der Straße, im privaten Bereich sowie in den Anbauvereinen. Dass ein zeitnaher Fortbildungs- sowie Ausstattungsbedarf bestehe, der wiederum zu zusätzlichen Belastungen führe, habe der Gesetzgeber nicht bedacht.

Auch der illegale Handel und die dahinter stehenden, gut organisierten kriminellen Strippenzieher würden sich in Windeseile auf die neue Rechtslage einstellen, ihr Gewinnmodell anpassen und höchstwahrscheinlich auch neue Zielmärkte erschließen.

Zudem sei die unklare Kontrollsituation im Straßenverkehr besorgniserregend. Neben einem abgestimmten Grenzwert fehle geeignete Ausstattung zur praktischen Durchführung und zum Nachweis von Cannabis bei Fahrzeugführern.