Poitz: „Ab dem 1. April werden unsere Kolleginnen und Kollegen in zahlreiche Konfliktsituationen mit Bürgerinnen und Bürgern geraten. Warum: Weil Unsicherheiten auf allen Seiten herrschen werden. Es zeugt von politischer Gleichgültigkeit und ist schlicht enttäuschend, dass den durch die GdP geäußerten Bedenken aus Sicht der Polizeibeschäftigten unzureichend Rechnung getragen worden ist.“

Der Gewerkschafter sieht nun den Bund in der Pflicht, die finanziellen Mittel für den bundesweit zeitnah bestehenden Fortbildungs- sowie Ausstattungsbedarf bereitzustellen. „Der Bund hat bestellt, der Bund muss bezahlen“, unterstrich Poitz. Neben der Fortbildungsinitiative benötige die Polizei beispielsweise Feinwaagen, Drogenschnelltests und moderne Analyseinstrumente. Es müssten nun auf Ebene der Innenressorts schnellstmöglich Abstimmungen zur einheitlichen Gesetzesumsetzung erfolgen. Klar sei zudem, dass sich auch alle anderen betroffenen Organisationen, Institutionen und Behörden zügig mit der neuen Gesetzgebung vertraut machen müssten.

Der GdP-Vize stellte auf der anderen Seite klar, dass die Polizei die neue Gesetzeslage selbstverständlich umsetzen werde. Wie groß dabei jedoch das Ruckeln sein werde, stelle sich erst im Echtbetrieb heraus. Dass es zu unnötigen Mehrbelastungen kommen werde, liege jedoch auf der Hand“, unterstrich Poitz.