So kritisiert die GdP vor allem, dass das Gesetz keinerlei Übergangsfristen vorsehe. Die Folge dessen sei, dass sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter auf die neue Gesetzeslage nicht ausreichend vorbereiten könnten. Zu befürchten sei eine Phase, die von „hoher Rechts- und Handlungsunsicherheit auf Seiten aller von der neuen Rechtslage Betroffenen“ geprägt sei. Vor diesem Hintergrund dürfe, mahnte Poitz, das Gesetz am 1. April so nicht in Kraft treten

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses verbinde die GdP die Hoffnung und Erwartung, dass essenzielle, noch offene Fragen im Zusammenhang mit der politisch forcierten Cannabis-Freigabe geklärt werden können.

Die grundsätzliche Kritik der GdP bezieht sich auf die zwangsläufige Mehrbelastung der Polizei. Zu den bisherigen Kontrollaufgaben kämen neue hinzu: auf der Straße, im privaten Bereich sowie in den Anbauvereinen. Dass ein zeitnaher Fortbildungs- sowie Ausstattungsbedarf bestehe, der wiederum zu zusätzlichen Belastungen führe, habe der Gesetzgeber nicht bedacht.

Bliebe das Gesetz unverändert, so bestehe die große Sorge, dass sich die Organisierte Kriminalität auf die neue Rechtslage schnell einstellen, ihr Gewinnmodell anpassen und höchstwahrscheinlich auch neue Zielmärkte erschließen werde. Die Polizei sei daher gefordert, größere Ressourcen aufzubringen, um die Aktivitäten rund um den Schwarzmarkt zu ermitteln und den Strippenziehern dahinter das Handwerk zu legen. Es sei daher sehr fraglich, ob sich die Polizei auf den Handel mit anderen, härteren illegalen Drogen stärker konzentrieren werden kann.

Unklar sei zudem, wie sich der Cannabiskonsum auf den Straßenverkehr auswirken werde. Neben einem abgestimmten Grenzwert fehle geeignete Ausstattung zur praktischen Durchführung und zum Nachweis von Cannabis bei Fahrzeugführern.