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GdP-Vize Arnold Plickert im Gespräch mit der "Rheinischen Post" (RP):

Polizei will die Vorratsdaten retten

Berlin/Düsseldorf.

"Die Vorratsdatenspeicherung bleibt zwingend erforderlich", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Zuvor war bekannt geworden, dass sowohl SPD wie Union einen Entwurf für eine Neuregelung der Mindestspeicherung sogenannter Verkehrsdaten auf Eis legen wollen. Plickert: "Wenn die Koalition tatsächlich in der ganzen Wahlperiode kein Gesetz mehr machen würde, wäre das aus sicherheitspolitischer Sicht eine Katastrophe." Bitte lesen Sie den heute in der RP veröffentlichten Artikel im Wortlaut:



"Das wäre eine Katastrophe"
Polizei will die Vorratsdaten retten

Von Gregor Mayntz, RP-Hauptstadtkorrespondent

Berlin. Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zum Sammeln von Verbindungsdaten für nichtig erklärt. Die Polizei fürchtet eine Katastrophe, sollte die Bundesregierung deshalb die Datensammlung tatsächlich bis 2017 zurückstellen.


Nachdem der Europäische Gerichtshof die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kassiert hat, läuft die Polizeigewerkschaft Sturm gegen Berliner Bestrebungen, das Thema für die nächsten Jahre auf Eis zu legen. "Wenn die Koalition tatsächlich in der ganzen Wahlperiode kein Gesetz mehr machen würde, wäre das aus sicherheitspolitischer Sicht eine Katastrophe", sagte der Bundesvize der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert, unserer Redaktion. Plickert, zugleich Gewerkschaftschef in NRW, legte sich unmissverständlich fest: "Die Vorratsdatenspeicherung bleibt zwingend erforderlich."

In der vergangenen Woche hatte der Europäische Gerichtshof die 2006 ergangene EU-Richtlinie für von Anfang an nichtig erklärt, da wesentliche Rahmenbedingungen zu unklar formuliert, die Speicherfristen von zwei Jahren zu weit gefasst und die Datensicherheit nicht gewährleistet seien, da sie den Providern die Möglichkeit gebe, Verbindungsdaten über Telefon- und Internet-Kommunikation auch außerhalb der EU zu speichern.

Während Innenminister Thomas de Maizière (CDU) daraufhin eine "rasche, kluge, verfassungskonforme und mehrheitsfähige" Neuregelung verlangte, ging Justizminister Heiko Maas (SPD) auf Distanz und stellte fest, für die gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredete Vorratsdatenspeicherung sei mit dem Urteil die "Grundlage entfallen". Deutschland könnte zwar unter Beachtung der Vorgaben eines Verfassungsgerichtsurteils ein neues Gesetz verabschieden, doch hat sich die Koalitionsführung offenbar darauf verständigt, erst eine neue EU-Richtlinie abzuwarten. Und die dürfte, wenn überhaupt, nach Expertenmeinung frühestens 2017 in Kraft treten.

Gerade in der SPD sprechen sich starke Kräfte gegen die Speicherung aus. Zudem verweisen sie auf die strikte Gegnerschaft der Grünen, auf deren Stimmen man jedoch spätestens beim Durchgang im Bundesrat angewiesen wäre. Doch Unionsinnenpolitiker wollen nicht aufgeben. "An der fachlichen Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen für die Abwehr und Aufklärung schwerer Straftaten hat das Urteil überhaupt nichts geändert", sagt Innenausschussvorsitzender Wolfgang Bosbach (CDU). Überfahren fühlen sich auch Rechtspolitiker der Union, denen Maas noch kurz vor der Entscheidung zugesichert haben soll, auf jeden Fall eine Neufassung vorzulegen, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

"Jeden Tag können Straftaten nicht aufgeklärt werden", kritisiert Bosbach. Durch das Löschen der Daten griffen die Ermittler ins Leere und blieben die Opfer auf dem Schaden sitzen.

Gewerkschaftschef Plickert verweist ebenfalls darauf, dass sich der Tatort immer mehr ins Internet verlagere und sich dort auch Terroristen verabredeten. Sein Fazit: "Der dauernde Verzicht auf die Datenspeicherung macht die Polizei auf dem digitalen Auge blind - den Preis dafür zahlt die Gesellschaft."

Die Cybercrime-Spezialisten des Landeskriminalamtes hätten bei Kinderpornografie 1020 strafbare Handlungen festgestellt, von denen aber jeder vierte Fall nicht weiterverfolgt werde, da die Täter ohne Vorratsdaten nicht ermittelt werden könnten. Bei einem Doppelmord habe man bei der Aufklärung einfach nur "Glück gehabt", dass der Täter die Leichen in Belgien gebracht hatte, wo Vorratsdaten gespeichert werden, so dass die Fahnder auf diesem Weg fündig wurden.

"Mit Interesse" höre er, dass Maas nun ein schärferes Vorgehen gegen Kinderpornografie plane, sagt Plickert und fügt hinzu: "Wir Polizisten können ihm nur sagen, wie frustrierend es ist, immer wieder Täter nicht ermitteln zu können, weil die Vorratsdaten fehlen."

Mit freundlicher Genehmigung der "Rheinischen Post"
Foto: © Markus Vogelbacher - pixelio.de
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