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Dieselfahrverbote unter diesen Voraussetzungen nicht kontrollierbar

Polizeipräsidentin und GdP Berlin fordern Automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme für stichprobenartige Überprüfung

Berlin.

Seit dem 22. November besitzt die Hauptstadt mit der Silbersteinstraße eine Dieselverbotszone, in der ein Fahrverbot für alle Diesel bis einschließlich Abgasnorm 5 gilt. Anwohner und Personen, die ein berufliches oder privat begründetes Anliegen haben, sind laut Senatsangaben nicht betroffen. Wer nicht in diesen Kreis gehört, zahlt beim Befahren 25 Euro (PKW) bzw. 75 Euro (LKW) Strafe. Bis Ende des Jahres sollen alle geplanten acht Zonen eingerichtet sein, sie umfassen insgesamt 2,9 Kilometer. Kontrolliert wird das laut Senat durch die Polizei. Wie das personell bewerkstelligt werden soll, hat bis heute niemand erklärt. Berlins Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern die Beschaffung von Systemen zur automatisierten Kennzeichenerkennung.

Senat bleibt Antwort der Umsetzung schuldig

„Der Personalkörper der Berliner Polizei gibt es nie im Leben her, dass wir alle Verbotszonen im Blick behalten und dort regelmäßig kontrollieren können. Unter diesen Voraussetzungen wird es nicht über medienwirksame Großeinsätze hinausgehen. Wir leben auch in dieser Stadt und wollen gesund leben, haben aber von Beginn an auf dieses Problem hingewiesen und bis heute keine Antwort der zuständigen Senatsverwaltungen erhalten. Das Problem einfach an die Polizei abzugeben, wird nicht funktionieren“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm. In der Tat hatte sich die größte Polizeigewerkschaft des Landes früh für eine Plakette oder eine technische Lösung ausgesprochen, da zur Kontrolle stets Fahrzeuge angehalten werden müssen, um in die Papiere zu schauen und Verstöße feststellen zu können. Da sich auf Bundesebene entschlossen gegen eine blaue Plakette entschieden wurde, muss Zweites her.

Wer Klimaschutz ernst meint, muss Geld in die Hand nehmen

„Wir kennen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und auch die Diskussionen in den einzelnen Ländern, in denen die automatisierte Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr eingesetzt wurde. Hier aber geht es um etwas anderes. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ermöglicht den Einsatz einer derartigen Technik und wir fordern nichts anderes, als dass der Berliner Senat sein Interesse zum Klimaschutz ernst meint und die Systeme zur Verfügung stellt“, so Kelm weiter. Konkret benannte er § 35 (1) 18, § 36 (2i) sowie § 63c, nach welchen die Erhebung sowie die Übermittlung mittels automatisierter Verfahren abgerufene Fahrzeug- und Halterdaten zur Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten, die auf Basis des Bundes-Immissionschutzgesetzes festgelegt wurden, an die zuständigen Behörden erfolgen können. „Wir als Polizei Berlin sehen uns ebenfalls in der Verantwortung, unseren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Das fängt bei nachhaltiger Beschaffung an – wie aktuell mit den ersten Fahrzeugen mit Brennstoffzelle – und geht bis hin zur Durchsetzung der so genannten Dieselverbotszonen. Die automatischen Kennzeichenerkennungssysteme würden es uns ermöglichen, diese Verbote effektiv durchzusetzen“, so Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik. Gemeinsam mit der GdP fordert sie zunächst drei Systeme zur automatisierten Kennzeichenerfassung (Kosten jeweils ca. 150.000 bis 200.000 Euro), die analog zu Radarkontrollen stichprobenartig eingesetzt werden könnten.
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