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GdP zu Innenministerkonferenz

Radek erwartet konsequente Rechtsprechung zu angemeldeten Anti-Corona-Demonstrationen

Foto: Screenshot bpk.de
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Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet eine konsequente Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu angemeldeten Anti-Corona-Demonstrationen. Angesichts deutlich gestiegener Infektionsrisiken dürfe eine Missachtung des Hygieneschutzes vieler Tausender nicht länger geduldet werden, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Freitag in Hannover im Zusammenhang mit der beendeten Innenministerkonferenz von Bund und Ländern. Angesichts weitreichender Einschränkungen für die Bevölkerung und zahlenmäßig deutlich gestiegener Demonstrationen und Kundgebungen brauche die Polizei Rechtssicherheit und eine klare Handhabe in ganz Deutschland.

„Das Wahren der körperlichen Unversehrtheit ist Teil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Deshalb ist es völlig unverständlich, warum in Zeiten, in denen der Besuch von Sportstadien, Gaststätten oder Kinos verboten ist, jedoch Demonstrationen, bei denen viele Teilnehmende vorsätzlich ohne Mund-Nasen-Schutz und Abstandsgebot unterwegs sind, zugelassen werden“, so der GdP-Vize.

„Der Rechtsstaat muss gerade jetzt Stärke zeigen. Es geht nicht nur um den Gesundheitsschutz von Zehntausenden von Polizistinnen und Polizistin. Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in einer Krise ist das Ziel. Deshalb ist es wichtig, ein schnellstmögliches Impfangebot für die Polizei bereitzustellen“, so der GdP-Vize.

Radek sieht in dem Vorgehen der Querdenken-Veranstalter mit Blick auf eine Vielzahl geplanter weiterer Ansammlungen in deutschen Städten in den nächsten Wochen eine bewusste Provokation. „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bietet allen eine Bühne der Meinungsfreiheit. Aber dieser Veranstalter will gar nicht, dass die freie Presse über seine Versammlungen berichtet, sondern es geht darum zu provozieren, damit die Staatsmacht massiv auftritt. Die GdP setzt sich daher für einen robusten Schutz der Medienvertreter ein.
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