Die Fallzahlen zum Wohnungseinbruchdiebstahl seien – trotz eines Rückgangs während der Coronapandemie – weiterhin auf einem hohen Niveau, sagte Poitz in seinem Eingangsstatement. Im Schnitt würden jeden Tag 180 Wohnungseinbruchdiebstähle in Deutschland begangen. Nicht einmal ein Viertel werde aufgeklärt. Das führe zu Schadenshöhen im Milliardenbereich.

„Die Täter sind überwiegend männlich, zwei Drittel deutsch, ein Drittel nichtdeutsch und agieren in der Gruppe. Es handelt sich um klare, professionelle Täterstrukturen, die im Bereich der organisierten Kriminalität anzusiedeln sind. Hierarchisch, agil, strukturiert. Über Staats- und Landesgrenzen hinweg“, verdeutlichte der Gewerkschafter und Kriminalbeamte.

Er verwies auch auf das Darknet: Dort würden keine Taten gehandelt oder angeboten. Dort würden kriminelle Logistikketten aufgebaut. Dazu zähle eine Art Jobvermittlung: Späher, Transporteur, Vermieter, Fahrer, Telefondienst und weiteres. Poitz: „Diese Strukturen sind zwar absolut heterogen, jedoch besteht eine Gemeinsamkeit: Alle hinterlassen Spuren.“

Zwar seien an einem Tatort, ob Haus oder Wohnung physische Spuren zu vermuten oder auch zu finden. Eine Spur-Täter oder Täter-Spur-Zuordnung gestalte sich jedoch meist schwierig. Deutlich aussichtsreicher seien digitale Fußabdrücke beziehungsweise Spuren. Der Vorteil: Kommunikation, Ort-Zeit-Beziehungen, Bewegungen könnten mit Unterstützung technischer Mittel Personen zugeordnet werden.

„Wir reden hier von diffizilen Ermittlungsmaßnahmen, die personelle Ressourcen und kriminalistisches Erfahrungswissen erfordern. Ohne technische Ermittlungsunterstützung läuft die Mehrheit der Fälle an Wohnungseinbruchdiebstahl ins Leere.“ Deshalb sei eine dauerhafte Entfristung und Etablierung des Wohnungseinbruchdiebstahl nach Paragraf 244 Abs. 4 StGB bei den Maßnahmen gemäß Paragraf 100a StPO geeignet, erforderlich und auch verhältnismäßig. An den Rechtsausschuss appellierte Poitz: „Stärken Sie die Ermittlungsinstrumente unserer Kolleginnen und Kollegen. Eine effektive Strafverfolgung ist direkter Opferschutz.“


Die Zusammenfassung der GdP-Stellungnahme:
Täterstrukturen, vor allem Bandenkriminalität, seien regelmäßig nicht mehr aufzuklären, sofern die Möglichkeit zur Kommunikationsüberwachung entfällt, erklärte Poitz. Zudem spricht sich die GdP für einen täterorientierten, als nur tatenorientierten Verfolgungsansatz aus. Mit diesem Schwerpunkt ließen sich insbesondere Schwellentäter und Intensivtäter beweissicher ermitteln. Zudem erlaube die TKÜ die Sicherung digitaler Spuren. Als Ergebnis könnten sich Ort-Zeit-Bezüge herstellen lassen. Ohne diese Möglichkeit seien diese in der Menge zunehmenden digitalen Spuren nicht zu sichern und für das Verfahren verwertbar.

Die GdP begrüßt die im Entwurf geplante Erweiterung von Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden. So solle die TKÜ künftig in Fällen eines Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zulässig sein, ohne dass der Verdacht eines bandenmäßig begangenen Diebstahls vorliegen müsse. Die Tat selbst müsse jedoch im Einzelfall schwer wiegen und weitere Ermittlungen anders wesentlich erschwert oder aussichtslos sein, was aus Sicht der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hinnehmbar sei.

Verschlüsselte Kommunikation ist mit der klassischen TKÜ nicht mehr zugänglich und kann nicht ausgewertet werden. Daher läuft die TKÜ bei der Verfolgung schwerster Straftaten oder bei der Abwehr schwerer Gefahren zunehmend ins Leere. Daher regt die GdP an, als notwendige Ergänzung in dem Entwurf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Etablierung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung, wie sie teils in den gefahrenabwehrrechtlichen Polizeigesetzen der Länder besteht, zu prüfen.

Jede verhinderte Straftat sei besser als eine begangene, unterstrich Poitz, der selbst Kriminalbeamter ist. Für eine gute Kriminalprävention braucht es daher genügend finanzielle und personelle Ressourcen. Nicht akzeptabel sei es deshalb aus Sicht der GdP, dass die finanziellen Mittel des Haushaltsgesetzgeber zur finanziellen und präventiven Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Einbruchsprävention drastisch gekürzt worden waren. Das Deutsche Forum Kriminalprävention (DFK) stellte dazu in 2022 fest, dass der Deutsche Bundestag in diesem Jahr nur noch 32 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen in Einbruchschutz vorgehalten hatte und die Fördermittel bereits im Juni des Berichtsjahres aufgebraucht waren. Folglich konnten entsprechende Förderanträge seit Juli 2022 nicht mehr unterstützt werden. Die zwangsläufige Folge: eine reduzierte Bereitschaft zur Sicherung der eigenen Wohnungen.

Zudem sinnvoll: das Fördern von einbruchhemmenden Fenstern und Türen im Zuge der Energiewende und energetischer Sanierungen. Nachweislich misslängen über ein Drittel der Einbrüche durch vorhandene moderne Sicherungseinrichtungen und eine aufmerksame Nachbarschaft, führte Poitz aus.

Als erfolgversprechend erachtet die Gewerkschaft der Polizei zudem Anwendungen wie den Wohnungseinbruchs-Radar, der zum Beispiel durch die Polizeien in Bremen und Nordrhein-Westfalen angeboten wird. Auch Predictive Policing, also vorausschauende Polizeiarbeit, könne im Kampf gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle sinnvoll sein. Die Software dürfe aber keine Menschen ersetzen, mahnte der GdP-Vize.
Darüber hinaus ist es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei von entscheidender Bedeutung, dass „unsere Kolleginnen und Kollegen ihre herausfordernden Aufgaben mit modernen, datenschutzkonformen und harmonisierten Polizeigesetzen erledigen können“.

Die politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern im Bund und in den Ländern sollten den Polizeien ermöglichen, produktneutral bereits rechtmäßig erhobene Daten zur Bekämpfung oder Verhinderung von Straftaten auswerten zu können. Zur Rechtssicherheit polizeilichen Handelns gehöre es, wenn nicht regelmäßig damit gerechnet werden muss, dass das Bundesverfassungsgericht Gesetze für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Fakt ist: Eine moderne Ausstattung, zu der auch datenschutzkompatible Software gehört, ist heutzutage ein polizeiliches Muss. Anders sei der riesigen Datenmengen nicht mehr Herr zu werden. Zur effizienten Auswertung von Massendaten und Verfolgung des Massendeliktes Wohnungseinbruchdiebstahl brauche es dringend auch Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz beruhten, schloss Poitz seine Ausführungen.