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Resolution der 7. GdP-Bundesfrauenkonferenz

Potsdam.

Seit 100 Jahren können wir Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht ausüben. Vor fast 70 Jahren nahmen die Väter und Mütter den Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht in Artikel 3 des Grundgesetzes auf. Erst seit dem 1. Juli 1977 - also vor noch nicht ganz 41 Jahren - können Frauen in Deutschland eine Berufstätigkeit aufnehmen, ohne den Ehemann um Erlaubnis fragen zu müssen. Diese Meilensteine in der Geschichte des Kampfes der Frauen um gleichberechtigte Teilhabe in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland machen uns Gewerkschafterinnen Mut und geben uns Kraft für aktuelle Herausforderungen.

Diese Meilensteine können aber nicht darüber hinwegtäuschen, welche Hürden wir Frauen auch heute noch nehmen müssen. Hier einige Beispiele:
  • Der Bundestag ist so männlich wie seit langem nicht mehr. Nur ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen. Mit ihrem rückwärtsgewandten Frauenbild und ihren antiquierten Familienvorstellungen reproduzieren rechte Parteien und Rechtspopulisten ein tradiertes Rollenverständnis, das uns Frauen erneut in die Abhängigkeit von Männern zurückdrängen soll.
  • Der Großteil der Frauen stemmt neben ihrer beruflichen Tätigkeit nach wie vor die Hauptlast in der Familienarbeit, erzieht Kinder und pflegt Angehörige. Dafür unterbrechen sie ihre Erwerbstätigkeit bzw. reduzieren zum Teil erheblich ihre wöchentliche Arbeitszeit. Im Interesse ihrer Familie nehmen sie auch in Kauf, zumeist beträchtlich weniger Entgelt zu erhalten als ihre Kollegen.
  • Auch heute verdienen sie - wie im Jahre 1966 - auch in vergleichbaren Berufsgruppen strukturell weniger als Männer.
  • Die Gefahr von alleinerziehenden Müttern in die Altersarmut abzudriften war noch nie so hoch wie heute. Sie liegt nach den Ergebnissen einer aktuellen Bertelsmann-Studie bei 68 Prozent.
  • Frauen haben nach wie vor geringere Karrierechancen. Die sogenannte gläserne Decke hindert Frauen daran in allen Bereichen der Gesellschaft - leider auch in den Gewerkschaften - Führungsfunktionen auszuüben.

Auch nach 100 Jahren des durch Frauen erkämpften Frauenwahlrechts gilt es, neben der er-kämpften rechtlichen Gleichstellung die tatsächliche als Selbstverständlichkeit etablierte Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Unsere Demokratie braucht die Mitgestaltung aller gesellschaftlichen Gruppen - von Männern und Frauen gleichermaßen, und es gilt mehr denn je zu verhindern, dass durch die Verunglimpfung von Genderpolitik gleichstellungspolitische Rückschritte eingeläutet werden.

Dafür brauchen wir Frauen vor allem Verbündete und noch einen sehr langen Atem.

Die Gewerkschaften können in diesem Kampf verlässliche Verbündete sein. Sie sollten mit gutem Beispiel vorangehen und die tatsächliche und als Selbstverständlichkeit etablierte Gleichstellung von Frauen und Männern in ihren eigenen Reihen durchsetzen und praktizieren.

Die Erfahrungen zeigen aber, dass das ausschließliche Setzen auf Freiwilligkeit vor allem in männlich geprägten Organisationsstrukturen nicht zu durchschlagenden Ergebnissen führt. Die Parteien machen es vor: SPD (seit 1988), CDU (seit 1996), CSU (seit 2010) und Die Linke (seit 2011) setzen der strukturellen Unterrepräsentanz von Frauen in Ihren Gremien die Frauenquote bzw. das Frauenquorum entgegen - und das mit Erfolg: 30 Jahre nach der Einführung der Frauenquote übernimmt voraussichtlich erstmals eine Frau den Vorsitz in der SPD.

Es ist an der Zeit, auch innerhalb der Gewerkschaften Strukturen, Regelungen und Instrumente einzuführen, die es den Frauen ermöglichen, im gewerkschaftlichen Kontext - auch außerhalb ihrer frauenspezifischen Organisationstrukturen - in führenden Verantwortungen das Profil ihrer Gewerkschaft mitprägen zu können.

Andere im DGB organisierten Gewerkschaften - wie zum Beispiel die IG Metall - machen es uns vor: Dort wo eine Quote bzw. mindestens ein Quorum in der Satzung verankert wurde, wird zum einen eine Zunahme von Gewerkschaftsfunktionärinnen verzeichnet aber auch die Berücksichtigung der weiblichen Perspektive prägen die gewerkschaftlichen Grundsatzentscheidungen.

Zahlreiche Kolleginnen engagieren sich ehrenamtlich in unserer Gewerkschaft der Polizei. Es ist an der Zeit, dass die Gewerkschaft der Polizei für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Satzung und innerhalb ihrer Strukturen Zeichen setzt. Unsere Vorstände in allen gewerkschaftlichen Ebenen müssen weiblicher werden. In der Folge würde sich auch eine andere Kultur etablieren, welches gewerkschaftliches Engagement und Familienaufgaben ermöglicht. Deshalb muss festgeschrieben werden, dass die Frauen in allen gewerkschaftlichen Gremien mindestens entsprechend ihrer Mitgliedschaft vertreten sein müssen.

Die 7. Bundesfrauenkonferenz beauftragt den neu gewählten Geschäftsführenden Bundesfrauenvorstand, einen entsprechend lautenden Antrag an den Bundeskongress zu stellen.
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