GdP begrüßt Beschluss des SPD-Konvents zur Vorratsdatenspeicherung
Der vorliegende Gesetzentwurf, so der GdP-Vorsitzende weiter, sei allerdings nicht das, was die Fahnder für erforderlich hielten. Zum Beispiel seien Wohnungseinbrüche und schwere Formen der Wirtschaftskriminalität damit nicht zu bekämpfen. Malchow: „Ich bezweifle auch, dass der Rahmen den der EUGH beschrieben hat, tatsächlich für die Verbrechensbekämpfung ausgeschöpft wurde.“
Der Warnung vor dem sorglosen Umgang mit persönlichen Daten in allen möglichen Internetdiensten könne sich die GdP dagegen nur anschließen. Malchow: „Es ist an der Zeit, dass die Internetwirtschaft dem gleichen strengen Datenschutz unterworfen wird, wie die staatlichen Institutionen.“
Der Warnung vor dem sorglosen Umgang mit persönlichen Daten in allen möglichen Internetdiensten könne sich die GdP dagegen nur anschließen. Malchow: „Es ist an der Zeit, dass die Internetwirtschaft dem gleichen strengen Datenschutz unterworfen wird, wie die staatlichen Institutionen.“
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