GdP zu Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten für bundesweit gleiche Eigenbedarfsgrenze bei Cannabis
Schilff: Nicht verharmlosen, kein Einstieg in die Legalisierung, mit Prävention früh beginnen
Großen Nachholbedarf machte Schilff bei der Drogenprävention aus. Schon in der Schule sollte ausführlich über die negativen Folgen bei Konsum von Alkohol, Nikotin, Cannabis und weiteren Drogen aufgeklärt werden.
Kurzer Auszug aus der DP-Novemberausgabe 2015
Bundeseinheitliche Grenze für „geringe Menge“ notwendig
Vor dem Hintergrund fordert die GdP eine Nivellierung des Paragrafen 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes, der die Einstellung von Strafverfahren regelt. Es müsse eine bundeseinheitliche Grenze für den Begriff der „geringen Menge“ auch über die Zehn-Gramm-Grenze hinaus definiert werden. Bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gehe es um klare rechtliche Grundlagen für die Kolleginnen und Kollegen bei ihren Einsätzen. So sei nicht länger hinnehmbar, dass in dem einen Bundesland drei Gramm und in dem anderen 30 Gramm als geringe Menge für den Eigengebrauch bezeichnet werden.