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GdP zu Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten für bundesweit gleiche Eigenbedarfsgrenze bei Cannabis

Schilff: Nicht verharmlosen, kein Einstieg in die Legalisierung, mit Prävention früh beginnen

Foto: larygin Andrii/stock.adobe.com
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Braunschweig/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Empfehlung der Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig einer bundeseinheitlichen Eigenbedarfsgrenze für den Konsum von Cannabis. Diesen Vorschlag habe die GdP schon vor rund fünf Jahren gemacht. Nach wie vor sei dieser richtig, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am Montag in Braunschweig. „Eine bundesweit gleiche Regelung sorgt für klare rechtliche Grundlagen für unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihren Einsätzen.“ Zudem werde die Justiz entlastet und damit auch die Polizei. Angesichts zunehmender Zahlen der Konsumenten und Behandlungen, gerade bei Cannabis, dürfe die von Ludwig angestoßene Diskussion weder zu einer Verharmlosung des Cannabiskonsums führen noch als offizieller politischer Einstieg in den Legalisierungsprozess verstanden werden, mahnte der GdP-Vize.

Großen Nachholbedarf machte Schilff bei der Drogenprävention aus. Schon in der Schule sollte ausführlich über die negativen Folgen bei Konsum von Alkohol, Nikotin, Cannabis und weiteren Drogen aufgeklärt werden.

Kurzer Auszug aus der DP-Novemberausgabe 2015


Bundeseinheitliche Grenze für „geringe Menge“ notwendig

Vor dem Hintergrund fordert die GdP eine Nivellierung des Paragrafen 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes, der die Einstellung von Strafverfahren regelt. Es müsse eine bundeseinheitliche Grenze für den Begriff der „geringen Menge“ auch über die Zehn-Gramm-Grenze hinaus definiert werden. Bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gehe es um klare rechtliche Grundlagen für die Kolleginnen und Kollegen bei ihren Einsätzen. So sei nicht länger hinnehmbar, dass in dem einen Bundesland drei Gramm und in dem anderen 30 Gramm als geringe Menge für den Eigengebrauch bezeichnet werden.
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