Besoldungsanpassung 2022
GdP Saarland: Sonderzahlung soll Ruhestandsempfängerinnen und -empfängern vorenthalten werden
Der Landesseniorenvorstand der GdP lehnt diese auffällige Entkopplung von Besoldung und Versorgung und diese einseitige Benachteiligung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger entschieden ab! Bei den aktiven Beamtinnen und Beamten dient doch die so genannte „Corona“-Sonderzuwendung tatsächlich der Überbrückung eines 14-monatigen Zeitraumes ohne prozentuale Erhöhung der Vergütung bzw. Besoldung. Werden die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger hier im Saarland jedoch außen vorgelassen, d.h. an diesem „Überbrückungsgeld“ nicht partizipieren, würde dies für sie eine noch längere Zeit bedeuten, in der sie von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden bzw. keine Kompensation erfahren.
Hier soll scheinbar bewusst und auf die Zukunft gerichtet gespalten werden!
Die pensionierten Kolleginnen und Kollegen haben sich in einem größtenteils jahrzehntelangen Berufsleben mit hohem Engagement für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eingesetzt. Sie müssen sich nun auch im Ruhestand auf das in der Verfassung festgelegte Alimentationsprinzip verlassen können!
Der Landesseniorenvorstand der GdP empfindet die augenscheinliche Verweigerungshaltung der Landesregierung als unfair, ungehörig und unsolidarisch. Enttäuschung, ja Wut, ist im Übrigen nicht nur bei den Ruhestandsbeamtinnen und –beamten der Polizei sehr groß. Es muss erst recht an die vielen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie an deren Hinterbliebenen gedacht werden, die aus dem einfachen oder mittleren Dienst ihre Ruhestandsbezüge erhalten.
Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand wird seinen Unmut in einem bereits für kommende Woche terminierten Gespräch mit dem saarländischen Ministerpräsidenten deutlich zum Ausdruck bringen.
Hier soll scheinbar bewusst und auf die Zukunft gerichtet gespalten werden!
Die pensionierten Kolleginnen und Kollegen haben sich in einem größtenteils jahrzehntelangen Berufsleben mit hohem Engagement für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eingesetzt. Sie müssen sich nun auch im Ruhestand auf das in der Verfassung festgelegte Alimentationsprinzip verlassen können!
Der Landesseniorenvorstand der GdP empfindet die augenscheinliche Verweigerungshaltung der Landesregierung als unfair, ungehörig und unsolidarisch. Enttäuschung, ja Wut, ist im Übrigen nicht nur bei den Ruhestandsbeamtinnen und –beamten der Polizei sehr groß. Es muss erst recht an die vielen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie an deren Hinterbliebenen gedacht werden, die aus dem einfachen oder mittleren Dienst ihre Ruhestandsbezüge erhalten.
Der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand wird seinen Unmut in einem bereits für kommende Woche terminierten Gespräch mit dem saarländischen Ministerpräsidenten deutlich zum Ausdruck bringen.