Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
GdP will Frauen besser vor Zwangsheirat schützen
Von einer Zwangsheirat werde gesprochen, wenn Frauen gegen ihren Willen zu einer Eheschließung gezwungen werden. Die Betroffenen seien häufig massiv durch Repressalien, Drohungen, Gewaltausübung bis hin zum sogenannten Ehrenmord gefährdet. Hölzl: „Zwangsheiraten sind nicht an bestimmte Kulturkreise oder Religionen gebunden. Sie wird durch patriarchale Gesellschaftsstrukturen ermöglicht, die Mädchen und Frauen benachteiligen und diskriminieren.“
2011 hatte die Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsheirat, zum besseren Schutz der Opfer sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften gesetzliche Regelungen beschlossen. So ist bereits der Versuch einer Zwangsheirat strafbar. Die Neufassung des einschlägigen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch (StGB) sieht zudem eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Nichtsdestotrotz seien noch gesetzliche Änderungen im Hinblick auf den Aufenthaltsstatus erforderlich.
GdP-Bundesfrauenvorsitzende Dagmar Hölzel: „Viele Frauen haben kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Nicht selten kehren die Frauen aufgrund aufenthaltsrechtlicher Probleme in die gewaltgeprägte Beziehung zurück, statt einen Härtefall nach Paragraf 31 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes geltend zu machen.“ Immer noch erweise sich die Inanspruchnahme in vielen Fällen als schwierig und kompliziert und werde daher nicht genutzt. Den betroffenen Frauen solle, so die GdP, ohne bürokratische Hindernisse ermöglicht werden, zügig ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten.
2011 hatte die Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsheirat, zum besseren Schutz der Opfer sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften gesetzliche Regelungen beschlossen. So ist bereits der Versuch einer Zwangsheirat strafbar. Die Neufassung des einschlägigen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch (StGB) sieht zudem eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Nichtsdestotrotz seien noch gesetzliche Änderungen im Hinblick auf den Aufenthaltsstatus erforderlich.
GdP-Bundesfrauenvorsitzende Dagmar Hölzel: „Viele Frauen haben kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Nicht selten kehren die Frauen aufgrund aufenthaltsrechtlicher Probleme in die gewaltgeprägte Beziehung zurück, statt einen Härtefall nach Paragraf 31 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes geltend zu machen.“ Immer noch erweise sich die Inanspruchnahme in vielen Fällen als schwierig und kompliziert und werde daher nicht genutzt. Den betroffenen Frauen solle, so die GdP, ohne bürokratische Hindernisse ermöglicht werden, zügig ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten.