GdP zu BKA-Gesetz:
Terrorismusbekämpfung erfordert verbesserte Instrumente für Ermittler
Strengere Qualitätskontrolle der Bundesregierung bei eigenen Gesetzen angemahnt
„Insbesondere die Schaffung einer modernen IT-Architektur für das BKA mit einer einheitlichen IT-Landschaft statt verschiedener Datentöpfe ist dringend erforderlich“, so Nikolaus Speicher, Vorsitzender des GdP-Bezirks BKA. „Unsere Ermittler vermissen in dem neuen Gesetz allerdings die Möglichkeit einer Vorratsdatenhaltung für die Gefahrenabwehr im Bereich der internationalen Terrorismusbekämpfung. Darüber hinaus stehen nunmehr Anpassungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität an, um mit der technologischen Entwicklung im Cyberraum auf Augenhöhe zu bleiben. Diese Änderungen müssen technologieneutral sein, damit die Gesetzesentwicklung nicht immer der technologischen Entwicklung hinterher läuft und damit die Ermittlungsarbeit erschwert oder gar verhindert.“
Eine Vielzahl der aktuellen Änderungen des BKA-Gesetzes beruht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ermächtigung des BKA zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Kern mit dem Grundgesetz vereinbar sah. Allerdings befand das Gericht, dass die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt.
Nunmehr erhofft sich der GdP-Bundesvorsitzende ein Ende der politischen Kontroversen um die Befugnisse der obersten Polizeibehörde und mahnt künftig eine strengere Qualitätskontrolle der Bundesregierung bei eigenen Gesetzen an. Malchow betonte: „Es behindert die Polizeiarbeit, wenn jede notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen den Umweg über Karlsruhe nehmen müssen.“
Eine Vielzahl der aktuellen Änderungen des BKA-Gesetzes beruht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ermächtigung des BKA zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Kern mit dem Grundgesetz vereinbar sah. Allerdings befand das Gericht, dass die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt.
Nunmehr erhofft sich der GdP-Bundesvorsitzende ein Ende der politischen Kontroversen um die Befugnisse der obersten Polizeibehörde und mahnt künftig eine strengere Qualitätskontrolle der Bundesregierung bei eigenen Gesetzen an. Malchow betonte: „Es behindert die Polizeiarbeit, wenn jede notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen den Umweg über Karlsruhe nehmen müssen.“