Thüringer Besoldungsgesetz: GdP im Plenum in der Kritik und immer noch fordernd
Schon lange gab es keine zeitgleiche Übernahme eines Tarifabschlusses für die Beamten in Thüringen mehr.
Unsere Mitglieder im Justizvollzug dürfen sich darüber freuen, dass der DGB und die GdP nicht nachgelassen haben, eine Angleichung der „Gitterzulage“ an die Polizeizulage zu fordern. Mit Unterstützung innerhalb der Fraktionen konnte dieser erste Schritt zur Schaffung von Gerechtigkeit im Zulagenwesen gegangen werden. Die GdP hat hier nicht aufgegeben und eine beachtliche Verbesserung für ihre Mitglieder, und die die es noch werden, erringen können
Es gibt einen Teil in den Forderungen der Gewerkschaften, der nicht zu unserer Zufriedenheit Einzug in die Änderungen des Thüringer Besoldungsgesetzes gefunden hat. Bei der Interpretation des Begriffes „inhaltsgleich“ gehen die Variationen von Landesregierung und Gewerkschaften doch deutlich auseinander. Die Rede ist von der im Tarifvertrag ausgehandelten sozialen Komponente.
Da wird im Plenum davon geredet, dass die Beamten die Erhöhung von VBL ja nicht tragen müssten und in die Rentenversicherung keine Beiträge entrichten und deswegen die Forderung nach 75 Euro Mindesterhöhung des Bruttogrundgehaltes doch eine überzogene wäre.
Na gut, kann man so sehen, muss man aber nicht!
Will dieser Freistaat nun Beamte oder nicht? Die Nachteile, die Beamte in der Durchsetzungsmöglichkeit ihrer Forderungen haben, erkauft sich der Dienstherr unter anderem durch genau diese Unterschiede zu Tarifbeschäftigten. Die Thüringer Landesregierung fordert leider noch mehr von ihren Beamten, nämlich den Verzicht auf die im Tarifvertrag ausgehandelte soziale Komponente. Herzlich Willkommen liebe neu verbeamtete Lehrer. Es wird wahrlich nicht leichter im Beamtenrock.
Die GdP Thüringen fordert:
- Schluss mit Abstrichen bei Tarifanpassungen für die Beamten des Freistaates Thüringen!-
Wenn jemanden die Schere zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten zu weit auseinander geht
Unsere Mitglieder im Justizvollzug dürfen sich darüber freuen, dass der DGB und die GdP nicht nachgelassen haben, eine Angleichung der „Gitterzulage“ an die Polizeizulage zu fordern. Mit Unterstützung innerhalb der Fraktionen konnte dieser erste Schritt zur Schaffung von Gerechtigkeit im Zulagenwesen gegangen werden. Die GdP hat hier nicht aufgegeben und eine beachtliche Verbesserung für ihre Mitglieder, und die die es noch werden, erringen können
Es gibt einen Teil in den Forderungen der Gewerkschaften, der nicht zu unserer Zufriedenheit Einzug in die Änderungen des Thüringer Besoldungsgesetzes gefunden hat. Bei der Interpretation des Begriffes „inhaltsgleich“ gehen die Variationen von Landesregierung und Gewerkschaften doch deutlich auseinander. Die Rede ist von der im Tarifvertrag ausgehandelten sozialen Komponente.
Da wird im Plenum davon geredet, dass die Beamten die Erhöhung von VBL ja nicht tragen müssten und in die Rentenversicherung keine Beiträge entrichten und deswegen die Forderung nach 75 Euro Mindesterhöhung des Bruttogrundgehaltes doch eine überzogene wäre.
Na gut, kann man so sehen, muss man aber nicht!
Will dieser Freistaat nun Beamte oder nicht? Die Nachteile, die Beamte in der Durchsetzungsmöglichkeit ihrer Forderungen haben, erkauft sich der Dienstherr unter anderem durch genau diese Unterschiede zu Tarifbeschäftigten. Die Thüringer Landesregierung fordert leider noch mehr von ihren Beamten, nämlich den Verzicht auf die im Tarifvertrag ausgehandelte soziale Komponente. Herzlich Willkommen liebe neu verbeamtete Lehrer. Es wird wahrlich nicht leichter im Beamtenrock.
Die GdP Thüringen fordert:
- Schluss mit Abstrichen bei Tarifanpassungen für die Beamten des Freistaates Thüringen!-
Wenn jemanden die Schere zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten zu weit auseinander geht