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Engagement zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

19. Ordentliche DGB-Bundesfrauenkonferenz in Berlin

Die mittlerweile fast traditionelle Pressekonferenz der Frauen in der GdP anlässlich des Internationalen „Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ fand im Rahmen einer Pressekonferenz der DGB-Frauenkonferenz in Berlin statt: (v.l.) Erika Krause-Schöne, stellvertretende GdP-Bundesfrauensitzende, Birgit Pitsch, NGG-Referatsleiterin Frauenpolitik und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende. Foto: Holecek
Die mittlerweile fast traditionelle Pressekonferenz der Frauen in der GdP anlässlich des Internationalen „Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ fand im Rahmen einer Pressekonferenz der DGB-Frauenkonferenz in Berlin statt: (v.l.) Erika Krause-Schöne, stellvertretende GdP-Bundesfrauensitzende, Birgit Pitsch, NGG-Referatsleiterin Frauenpolitik und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende. Foto: Holecek
Berlin.

Rund 200 Kolleginnen aus allen Mitgliedsgewerkschaften und Bezirken, aus Betrieben und Verwaltungen formulierten auf der am Samstag zu Ende gehenden 19. Ordentlichen DGB-Bundesfrauenkonferenz in Berlin ihre frauenpolitischen Anforderungen an Politik und Wirtschaft, aber auch an ihre eigene Organisation.

Ziele für die kommenden vier Jahre

Elke Gündner-Ede, im geschäftsführenden Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zuständig für Frauenpolitik, sagte: „Mit den Beschlüssen der Konferenz werden die Voraussetzungen geschaffen für die Weiterentwicklung und zukunftsfähige programmatische Ausrichtung einer erfolgreichen Frauen- und Gleichstellungspolitik des DGB und auch der GdP. Wir haben uns Ziele für die
kommenden vier Jahre gesetzt.“

Die Gewerkschaften im DGB können auf ein starkes Netzwerk engagierter Frauen bauen. Unter dem Titel „Ein Netzwerk, das bewegt.“ diskutierten die Teilnehmerinnen auf der dreitägigen Veranstaltung, was sich in der Politik aber auch in den Betrieben und Verwaltungen bewegen muss, damit Frauen die gleichen Chancen auf wirtschaftliche Unabhängigkeit haben wie Männer. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, betonte: „Wir leben in bewegten Zeiten! Die Wirtschaft verändert sich rasant, Unternehmen und Behörden sind immer stärker vernetzt - weltweit und digital. Gestalten wir den digitalen Wandel aktiv mit, eröffnet er neue Möglichkeiten für die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt. Klassische Rollenbilder können aufgebrochen und Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern beseitigt werden. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern und die Chancen des Wandels nutzen.“

Überschattet war die Konferenz vom Tod der GdP-Bundesfrauenvorsitzenden Dagmar Hölzl, die vor wenigen Tagen nach schwerer Krankheit in ihrem Heimatort verstarb. Die mittlerweile fast traditionelle Pressekonferenz der Frauen in der GdP anlässlich des Internationalen „Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ fand im Rahmen einer Pressekonferenz der DGB-Frauenkonferenz statt. Dagmar Hölzl, der es ein Herzensanliegen gewesen war, an jeweils an diesem Tag öffentlich auf das leider immerwährende Thema der häuslichen Gewalt und der Gewalt gegen Frauen hinzuweisen, wurde von der stellvertretenden Bundesfrauenvorsitzenden Erika Krause-Schöne auf der Pressekonferenz vertreten, während Elke Gündner-Ede gemeinsam mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow an der Trauerfeier teilnahm.

Pressekonferenz zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

„Gewerkschaften engagieren sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“, sagte Hannak auf der Pressekonferenz und betonte: „Die Beseitigung von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz ist Teil 'Guter Arbeit', die Gewerkschaften gestalten wollen“.

Krause-Schöne ergänzte: „Sexualisierte Gewalt muss nicht am Arbeitsplatz stattfinden, um sich negativ auf die berufliche Situation auszuwirken. Eine scharfe Trennung und Negierung der Verantwortung für die private Situation der Beschäftigten löst das Problem keinesfalls. Strafrechtlich relevante Problemlagen wie häusliche Gewalt oder Stalking führen nicht selten zu einem Leistungsabfall im beruflichen Kontext und verschärfen so die Gesamtsituation der Opfer. Arbeitgeber und Interessenvertretungen sollten in Bezug auf dieses gesamtgesellschaftliche Problem sensibilisiert werden, um im Ernstfall auf entsprechende Hilfsangebote und rechtliche Möglichkeiten aufmerksam machen zu können.“ Krause-Schöne forderte einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe für alle Opfer häuslicher Gewalt.“

Damit der Verantwortung von Seiten der Polizei Rechnung getragen werden kann, sei es erforderlich, den enormen zeitlichen und persönlichen Anforderungen durch einen ausreichenden Personalansatz innerhalb der Dienststellen gerecht zu werden, so Krause-Schöne. „Deshalb sind je nach Größe der Dienststelle und deren Bereich 'Sachbearbeiter Häusliche Gewalt' in ausreichender Anzahl vorzusehen, die insbesondere Delikte dieses Phänomenbereichs bearbeiten, für Beratungen und als Kontakt für Behörden und anderer in diesem Bereich unterstützenden Institutionen zur Verfügung stehen.“

Betriebliches Engagement wichtig

Hannak betonte: „Das betriebliche Engagement von Betriebs- und Personalräten ist wichtig, um Tabus zu brechen, um als Gewerkschaften eine Anlaufstelle zu bieten und staatliche Hilfesysteme bekannt zu machen.“ Der DGB unterstützt die ILO-Konvention und hält eine weltweit einheitliche Definition von Gewalt und sexueller Belästigung für notwendig, um Gewalt gegen Frauen und Männer am Arbeitsplatz effektiv zu bekämpfen. Er fordert eine Festlegung von Mindeststandards, da bisher kein weltweit gültiges Regelungswerk existiert.

Die GdP-Frauen wollen zudem auf die positiven Effekte einer engen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Hilfsorganisationen aber auch auf die Probleme hinweisen, die durch eine Unterfinanzierung dieser Einrichtungen entstehen.

Krause-Schöne sagte: „Hilfsorganisationen sind unerlässliche Partner der Polizei bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Sie zu stärken bedeutet, die Wirksamkeit polizeilicher Intervention zu gewährleisten. Unter diesem Gesichtspunkt sind die bestehenden Einsparungen im Bereich der Träger von Frauenhäusern und Beratungsstellen nicht hinnehmbar. Eine Ankopplung an die Tarifverträge ist dringend notwendig.
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