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Gespräch mit dem Deutschen Richterbund:

Trend zum Misstrauen in den Rechtsstaat nicht unterstützen

Berlin.

Nicht immer, aber immer wieder, müssen sich Polizei und Justiz mit den gleichen Fragen, Problemen und Vorwürfen beschäftigten. Das bestätigte ein erneutes Treffen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit dem Präsidium des Deutschen Richterbundes (DRB) unlängst in Berlin. Dabei wurden auch kritische Themen nicht ausgespart, wie der häufig in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf, Polizei und Justiz steckten „unter einer Decke“, weshalb ein Großteil der Strafverfahren gegen Polizeibeamte, in der Regel wegen Körperverletzung im Amt, von der Staatsanwaltschaft eingestellt würde.

Als Konsequenz daraus fordern unter anderem Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen mehr Kontrollen von „unabhängigen“ Instanzen zur Begleitung von Ermittlungen gegen Polizeibeamte über „Demonstrationsbeobachter“ bis hin zu Namensschildern für die eingesetzten Beamten.

Die stellvertretende DRB-Vorsitzende Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht in München und Gerichtssprecherin im NSU-Verfahren: „Der Vorwurf der Kumpanei ist an den Haaren herbeigezogen. Die Realität sieht anders aus. Die Einstellungszahlen bei Beamtendelikten sind nicht signifikant höher als bei anderen, da insgesamt 70 Prozent aller Verfahren eingestellt werden. Die Einführung sogenannter Blauhelme wäre die Bankrotterklärung für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat." DRB-Präsidiumsmitglied Sigrid Hegmann forderte die Politik auf, den Trend zum Misstrauen in den Rechtsstaat nicht zu unterstützen.

Eine Gefahr für den Rechtsstaat sehen die Richter und Staatsanwälte von ganz anderer Seite drohen. „Die Justiz gewährleistet den verfassungsrechtlich garantierten Rechtsgewährungsanspruch des Bürgers und darf ihre Aufgaben nicht nach Kassenlage wahrnehmen. Bund und Länder haben gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass eine bürgernahe Justiz die Gerichtsverfahren im Interesse der Rechtsuchenden und des Rechtsfriedens in angemessener Zeit bewältigen kann. Denn die gesellschaftspolitischen Folgeschäden einer nur noch eingeschränkt arbeitsfähigen Justiz wären beträchtlich“, warnen sie in einem „Zehn-Punkte-Papier zur Stärkung des Rechtsstaates“. Darin plädieren sie unter anderem für die Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten, effizientere Richtervorbehalte, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und ein effizienteres Beweisantragsrecht.
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