Zum Inhalt wechseln

Vereinbarkeit Beruf und Pflege

Berlin.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat einen Bericht erstellt, der Ende September veröffentlicht wurde. Die wichtigsten Handlungsempfehlungen aus dem 96-seitigen Bericht sind nachstehend zusammengefasst:

Grundsätzliche Feststellungen:

  • Pflege wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden.
  • Es wird jede individuelle Entscheidung für oder gegen die Übernahme der Pflege der eigenen Angehörigen respektiert.
  • Die Pflegenden sollen dabei unterstützt werden, dass sie nicht bzw. nicht dauerhaft aus dem Beruf aussteigen.
  • Der Beirat spricht sich für Maßnahmen aus, welche die geschlechtergerechte Vereinbarung von Pflege und Beruf fördern.
 

 
https://www.wege-zur-pflege.de/fileadmin/daten/Beirat/Erster_Bericht_des_unabhaengigen_Beirats_2019.pdf

Das Ministerium hat sich bisher offen gezeigt und lässt laut eigenen Aussagen derzeit Finanzierungsmodelle für eine mögliche Entgeltersatzleistung berechnen.

Handlungsempfehlungen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen zu verbessern:

  • Einführung einer Entgeltersatzleistung analog des Elterngeldes für bis zu 36 Monate, die das Darlehen als finanzielle Unterstützung ablöst.
  • Erhöhung der teilweisen Freistellung auf 36 Monate, bei einer Mindestarbeitszeit von durchschnittlich 15 Stunden pro Woche. Dieser Anspruch gilt einmalig für jede beschäftigte Person für die Pflege ein und desselben pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Die maximal sechsmonatige vollständige Freistellung innerhalb der max. 36-monatigen Dauer erfolgt unabhängig von der Größe des Betriebes, in dem die Person beschäftigt ist.
  • Erweiterung der Regelung zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) und deren Finanzierung durch das Pflegeunterstützungsgeld von bis zu zehn Arbeitstagen pro Jahr.
  • Einführung von staatlichen, bedarfsorientierten Zuschüssen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, um erwerbstätige, pflegende Angehörige gezielt zu entlasten.
  • Zusammenführung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes in ein Gesetz.
  • Verbesserung und Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur.
  • Unterstützungsangebote, die für pflegende Angehörige einfach und schnell zugänglich, flexibel und verlässlich sind.
  • Ausweitung des Begriffs der nahen Angehörigen, bzw. Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Menschen mit einem besonderen Näheverhältnis zum Pflegebedürftigen (Onkel und Tanten, Neffen und Nichten sowie Kinder der lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften.)

Das Ministerium hat sich bisher offen gezeigt und lässt laut eigenen Aussagen derzeit Finanzierungsmodelle für eine mögliche Entgeltersatzleistung berechnen.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.