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GdP zu Bundestagsanhörung „Sichere Stadien“

Vereine müssen Fußballchaoten ausgrenzen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert angesichts anhaltender gewalttätiger Ausschreitungen rund um Fußballspiele in der zu Ende gegangenen Saison alle Vereine von der ersten bis zur fünften Liga auf, Fanbeauftragte einzurichten und entsprechend auszustatten.

Es gelte, sich klar von gewaltbereiten Chaoten innerhalb der Fanszene abzugrenzen, erklärte die GdP am Mittwoch anlässlich einer Sitzung des Sport- und Innenausschusses des Bundestages in Berlin zum Thema "Sichere Stadien".

Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek: "Die Vereine sollten auch ihren Umgang mit Ultra-Gruppierungen kritisch hinterfragen. Aufgrund teilweise eingeräumter Privilegien wie eigene, nicht kontrollierte Räume in den Stadien gelinge es, gefährliche Gegenstände wie lange Fahnenstangen oder Pyrotechnik einzuschleusen, die bei Auseinandersetzungen auch gegen Polizeikräfte eingesetzt werden. Es darf in Fußballstadien keine rechtsfreien Räume geben."

Die GdP unterstützt die Stadienrichtlinie des DFB. Der professionell umgesetzte Maßnahmenkatalog aus baulichen Veränderungen wie Trennung von Fans oder breite Zu- und Abwege, eine starke Präsenz privater Sicherheitsmitarbeiter, Videokontrollen sowie die Überprüfung der Besucher auf Waffen und Pyrotechnik hätten für eine verstärkte Sicherheit in den Stadien gesorgt. "Wir unterstützen ebenso alle Versuche der Veranstalter, das private Sicherheitspersonal zu professionalisieren und zu qualifizieren", betonte der GdP-Vize.

Trotz aller Bemühungen von DFB und DFL, für Sicherheit in den Fußballstadien zu sorgen, kommt es nach den Worten Radeks immer wieder zu Ausschreitungen zwischen rivalisierenden Fangruppierungen an sogenannten Drittorten oder bei An- und Abreisen. "Es ist zu beobachten, dass vor allem Intensiv-Fußballgewalttäter vermehrt diese Gewaltauseinandersetzungen suchen und hierfür Verabredungen, teilweise mit konspirativen Mitteln, treffen. Dabei kann es sich um Verdrängungseffekte handeln, da die Stadien technisch gut ausgestattet ein erhöhtes Entdeckungsrisiko darstellen. Neben restriktiven polizeilichen Maßnahmen sehen wir hier die Vereine in besonderer Verantwortung, die teilweise über erhebliche finanzielle Möglichkeiten verfügen und stärker in präventive anti-gewalt-orientierte Fan-Arbeit investieren müssen", so Radek.

Aus Gründen der Rechtssicherheit fordert die GdP, die Standardmaßnahme "Meldeauflage" in allen Polizeigesetzen der Länder aufzunehmen und in Ergänzung des bei den Bahnen verbleibenden Rechts zur Untersagung der Personenbeförderung der Bundespolizei die gesetzliche Kompetenz zu übertragen, Personen das Betreten von Bahnhöfen oder das Benutzen von Zügen zu untersagen, wenn die konkrete Gefahr einer Straftat auf Bahnhöfen, Gleisen und Zügen ausgeht. "Damit kann erreicht werden, dass die polizeilich bekannten Fußballchaoten an den Spieltagen ihren Wohnort nicht verlassen können", erklärte der GdP-Vize.

Foto: Erdogan Cetin - pixelio.de
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