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Gemeinsamer Aufruf der Gewerkschaft der Polizei Sachsen und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter

GdP Sachsen: Es reicht: Schluss mit den Kürzungen im öffentlichen Dienst!

Kesselsdorf.

Die Bundesregierung hat am 5. Oktober 2011 die auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und FDP erarbeitete Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für die Soldaten, Beamten und Richter des Bundes beschlossen. Im Ergebnis dessen sollen Bundesbeamte, Soldaten und Richter ab 2012 wieder ein Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent eines Monatslohns erhalten. Damit nimmt die Bundesregierung die Kürzung der Sonderzahlung zurück, die eigentlich erst 2015 enden sollte.

Auf Nachfrage der Gewerkschaften und Interessenvertretungen im Sächsischen Finanzministerium, ob der Freistaat Sachsen ähnliches für seine Landesbeamten plane, wurde mit einem deutlichen Nein geantwortet.

Wir sagen auch Nein zu den Kürzungen in der Besoldung und Versorgung der letzten Jahre. Wir nehmen es nicht widerspruchslos hin. Wir wehren uns. Wir sind mehr wert.

Deshalb sollten alle Beamtinnen und Beamten nach erfolgter Bezügezahlung für den Monat Dezember 2011 einen Widerspruch in Sachen amtsangemessene Alimentation an die jeweilige Bezügestelle senden.

Aktuell überprüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Bezahlung eines Chemieprofessors gegen das Grundgesetz verstößt, denn daraus leitet sich ab, dass Beamte ihres Amtes angemessen bezahlt werden müssen.

Bei der mündlichen Verhandlung sprach Gerichtspräsident Voßkuhle von einem „Pilotverfahren“ – auch für andere anhängige Streitigkeiten über die Besoldung von Richtern und Beamten.
  • Um die Ansprüche für das Jahr 2011 zu wahren, muss das Widersspruchschreiben bis spätestens 31. Dezember 2011 in der Bezügestelle eingegangen sein!

Sagt Nein zu den Kürzungen in der Besoldung und Versorgung der letzten Jahre. Wehrt euch.


Hagen Husgen
Landesvorsitzender der GdP

Uwe Baumert
Landesvorsitzender des BdK


Formularvorlagen (MS WORD) für den Widerspruch in Sachen amtsangemessene Alimentation an die:
Probleme mit den Vorlagen? Dann wende Dich bitte an unsere Geschäftsstelle (Tel.: 035204 / 68711). Gern schicken wir die Vorlagen auch in einen anderen Format per E-Mail.
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