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"Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft" ist antiquierter Begriff

GdP: Polizei soll in Ermittlungsverfahren stärkere Rolle spielen

Hilden.

Auf eine Stärkung der Rolle der Polizei im Ermittlungsverfahren drängt die Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Die Polizei ist der überkommenen Rolle einer untergeordneten Hilfsfunktion für die Staatsanwaltschaft längst entwachsen", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg.


Vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Ergebnisse der letzten Polizeilichen Kriminalstatistiken und der anstehenden Veröffentlichung des ersten Sicherheitsberichts der Bundesregierung erscheint eine deutliche Erweiterung des polizeilichen Wirkungsgrades in Ermittlungsverfahren unabdingbar. Entsprechende, in einem Gesetzentwurf enthaltene Vorschläge des Bundesrates unterstützt die GdP daher ausdrücklich.

Mit dem Gesetzentwurf werde das Ziel verfolgt, Ermittlungsverfahren effektiver zu gestalten und somit die Justizorgane zu entlasten. Zudem, so Freiberg, würde die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei weiter verbessert.

Ausdrücklich befürwortet die GdP den Ländervorschlag, "besonders befugten Polizeibeamten" zukünftig die Durchsicht von Papieren auf Weisung der Staatsanwaltschaft zu erlauben.Ebenso vielversprechend sei der Ansatz, Zeugen zu verpflichten, auf Ladungen vor der Polizei zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn die Ladung im Auftrag oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft erfolgte.

Als überholt und nicht zeitgemäß kommentierte Freiberg die gegenwärtige Rechtslage, Polizeibeamte als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" zu bezeichnen. "Dieser 'Titel' gehört abgeschafft", sagte Freiberg. Ein modernerer und angemessener Begriff wie der des "beson-ders ermächtigten Beamten" würde im Übrigen weder die bewährte funktionale Aufgabenverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei noch die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft in Frage stellen. Freiberg: "Die Vielzahl der Ermittlungsverfahren im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität wird regelmäßig von der Polizei selbstständig und ohne staatsanwaltschaftliche Weisung durchgeführt." Seit die Strafprozessordnung im Jahre 1877 geschaffen wurde, hätten sich die Verhältnisse eben grundlegend geändert, so der GdP-Vorsitzende.

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