Nach Verhandlungen mit Finanzminister
GdP M-V: Durchbruch im Besoldungskonflikt – GdP mit erzieltem Ergebnis zufrieden
Was bedeutet das konkret?
Die aktuelle Einigung mit dem Finanzministerium sieht eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses vor. Zudem soll die 0,2-prozentige Zuführung zur Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2022 fortgeführt werden, um das Versorgungsniveau stabil zu halten.Zum 1.1. 2018 gibt es eine Erhöhung von 2,15 %. Die bereits vom Landtag beschlossene Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 1,75 % zum 1.7.2017 bleibt davon unberührt.
Auch im Jahr 2019 soll das dann vorliegende Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes übernommen werden. Unter der Voraussetzung, dass die finanzielle Lage des Landes sich nicht erheblich verschlechtert, sollen auch in den Jahren 2020-2022 die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich übertragen werden.
Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten zum 1.1.2018 um 70 Euro abzüglich der bereits in 2017 vorgenommenen Anpassung. Außerdem wird jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab 2018 dynamisiert und mit den Besoldungsanpassungen der Folgejahre regelmäßig erhöht.
Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtages.