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Nach Verhandlungen mit Finanzminister

GdP M-V: Durchbruch im Besoldungskonflikt – GdP mit erzieltem Ergebnis zufrieden

Schwerin.

Im langen Streit zur Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben der Finanzminister und die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften am 08.06.2017 eine Einigung erzielt. "Alle guten Dinge sind offenbar drei“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher in Anbetracht dessen, dass es zu einer gütlichen Einigung mit dem Finanzminister drei Anläufe gebraucht hat und ergänzt: „Es ist ein gutes Ergebnis und ich bin guter Hoffnung, dass wir nun nicht mehr Gefahr laufen, künftige Polizistinnen und Polizisten an andere Bundesländer zu verlieren, weil dort besser bezahlt wird. Außerdem sehe ich das Ergebnis als Einsicht des Finanzministers, dass nicht nur die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gute Arbeit leisten, sondern dies auch für die Beamten unseres Landes gilt. Wir dürfen gespannt sein, ob sich diese Erkenntnis auch bei den aktuellen Haushaltsverhandlungen um die Anzahl der Polizeiplanstellen zeigt.“

Was bedeutet das konkret?

Die aktuelle Einigung mit dem Finanzministerium sieht eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses vor. Zudem soll die 0,2-prozentige Zuführung zur Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2022 fortgeführt werden, um das Versorgungsniveau stabil zu halten.

Zum 1.1. 2018 gibt es eine Erhöhung von 2,15 %. Die bereits vom Landtag beschlossene Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 1,75 % zum 1.7.2017 bleibt davon unberührt.

Auch im Jahr 2019 soll das dann vorliegende Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes übernommen werden. Unter der Voraussetzung, dass die finanzielle Lage des Landes sich nicht erheblich verschlechtert, sollen auch in den Jahren 2020-2022 die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich übertragen werden.

Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten zum 1.1.2018 um 70 Euro abzüglich der bereits in 2017 vorgenommenen Anpassung. Außerdem wird jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab 2018 dynamisiert und mit den Besoldungsanpassungen der Folgejahre regelmäßig erhöht.

Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtages.
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