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Tarifübernahme für Beamte zeit- und inhaltsgleich

GdP Thüringen: Unverständnis für kritische Äußerungen des Finanzministeriums

Erfurt.

Die GdP Thüringen fordert nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst, , die Thüringer Beamtinnen und Beamten nicht von dieser Entwicklung abzukoppeln und ihnen kein Sonderopfer aufzuerlegen. Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamten leisteten gleichwertige, gute Arbeit. "Gemäß des Prinzips 'Besoldung folgt Tarif' fordern wir die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Thüringer Beamtinnen und Beamten", erklärte die GdP. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in Potsdam auf einen Kompromiss geeinigt. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren steigen die Entgelte der Thüringer Landesbeschäftigten in einer ersten Stufe rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2 Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Eine weitere lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 Prozent folgt zum 1. Januar 2018.

Zur guten Arbeit bekennen

In Presseerklärungen äußerte Thüringens Finanzministerin Heike Taubert, dass sie sich angesichts des auslaufenden Solidarpakts, des nötigen Schuldenabbaus sowie steigender Ausgaben einen moderaten Abschluss gewünscht hätte. Die Tarifeinigung kostet nach Angaben des Finanzministeriums in Thüringen ohne Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger in diesem Jahr etwa 31 Millionen Euro und 2018 rund 67 Millionen Euro.

Seit Februar 2017 ist bekannt, dass der Thüringer Landeshaushalt einen Überschuss von 580 Millionen Euro für 2016 aufweist. Für 2017 wird erneut ein Steuerplus von 191 Millionen Euro erwartet.
Die Gewerkschaften und die Bediensteten des Freistaats Thüringen haben für diese konträren Presseaussagen der Finanzministerin kein Verständnis. Frau Finanzministerin: „Gönnen Sie den Beamtinnen und Beamten des Freistaates eine gerechte Erhöhung ihres Gehaltes, wie Sie sie selbst genießen!“

Es ist Zeit, Farbe für die gute Arbeit der Bediensteten im öffentlichen Dienst zu bekennen und den Tarifabschluss 1:1 zu übernehmen. Beamte dürfen im Bezug auf den Tarifabschluss nicht schlechter ge-stellt werden als ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und des bundesweiten Wettbewerbs um qualifiziertes Personal ist es erforderlich, dass sich der öffentliche Dienst wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber entwickelt und seinen Bediensteten die entsprechende Wertschätzung erhalten.
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