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Tarifpolitik

Überraschende Einigung – EGO Bund (TVöD) tritt 2014 in Kraft

Berlin.

In der September-Ausgabe DEUTSCHE-POLIZEI war noch nicht zu erahnen und schon gar nicht zu hoffen, dass es eine schnelle Einigung hinsichtlich der Entgeltordnung (EGO) Bund für den TVöD geben wird. Nun gibt es eine Tarifeinigung, die zunächst noch mit einer beidseitigen Erklärungsfrist bis zum 24. Oktober vereinbart worden ist. Wie berichtet hatte am 5. September das Spitzengespräch stattgefunden – und überraschenderweise zum Erfolg geführt. Die EGO Bund wird zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Anders als bei der EGO für die Länder, die als Anlage zum TV-L konzipiert worden ist, wird es für die EGO Bund einen separaten Tarifvertrag geben.

Die EGO Bund wird sich in sechs Teile gliedern:
  • Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (ehemalige Angestellte),
  • Teil II Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (ehemalige Arbeiter),
  • Teil III für bestimmte Tätigkeitsgruppen,
  • Teile IV bis VI beinhalten die Beschäftigten für den Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, für den Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für den Bereich des Bundesministeriums des Innern.
Auch bei dieser EGO wird es zu keiner Überprüfung der bisherigen Eingruppierungen kommen. Die Beschäftigten verbleiben für die Dauer ihrer unverändert auszuübenden Tätigkeit in ihrer bisherigen Eingruppierung. Dafür erfolgen Höhergruppierungen zukünftig stufengleich. Zur teilweisen materiellen Kompensation der mit der Entgeltordnung verbundenen Mehrkosten wird Paragraf 18 (Bund) TVöD dahingehend umgestaltet.

Entsprechend der EGO TV-L können die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 auf Antrag in die höhere Entgeltgruppe (EG) übergeleitet werden. Tätigkeitsmerkmale, die eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsbildung fordern beziehungsweise voraussetzen, werden mindestens der EG 5 zugeordnet. Zudem wird es zu einer inhaltsgleichen Regelung gegenüber der Entgeltordnung TV-L hinsichtlich der „Sonstigen Angestellten“ kommen.

Anders als bei der EGO TV-L wird es hinsichtlich der EG 9 statt der „kleinen EG 9“ eine eigenständige Entgeltgruppe 9a mit regulären Stufenlaufzeiten und einem geringen materiellen Zugewinn geben. Die bisherige EG 9 „große EG 9“ wird EG 9b ohne materielle Änderungen.

Hinsichtlich der Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigten in der IT (EG 10 bis 13) hat eine Anpassung nach oben an die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure und Inge-nieurinnen stattgefunden.
Mitte September tagt die Sondierungskommission EGO Bund; dort werden die Tarifvertragstexte beraten. Die Beschlussfassung ist für den 22. und 23. Oktober vorgesehen.
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