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Kooperation mit Polizeiakademie in Mali

GdP Niedersachsen: Polizisten müssen im Ausland geschützt und zu Hause ersetzt werden

Hannover.

Die Entsendung niedersächsischer Polizistinnen und Polizisten muss rechtlich abgesichert sein, und in den Heimatdienststellen müssen die Abordnungen ersetzt werden. „Eine Kooperation über die Polizeiausbildung in ausländischen Regionen ist richtig und wichtig. Allerdings dürfen dabei nie die eingesetzten Beamten und auch ihr Fehlen für die niedersächsische Polizeiarbeit aus den Augen verloren werden“, bewertet der Landesvorsitzende Dietmar Schilff die Ankündigung des Innenministers, mit der Polizeiakademie in Mali zu kooperieren. Die GdP will erreichen, dass die teilweise mit hohen persönlichen Risiken verbundenen Polizeimissionen im Ausland von der gleichen politischen Verantwortung getragen werden wie die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Jegliche Auslandsverwendung deutscher Polizistinnen und Polizisten muss eindeutigen rechtlichen Regelungen auch zum Schutz der Beamtinnen und Beamten unterworfen sein.

Versorgungslücken oder unklare versicherungsrechtliche Zustände inakzeptabel

„Deshalb fordern wir, unverzüglich die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Landesbediensteten zum Zwecke der Auslandsverwendung in den jeweiligen Landespolizeigesetzen zu schaffen sowie eine detaillierte frühzeitige und umfassende Information der zuständigen Personalräte bei der Abordnung von Polizistinnen und Polizisten umzusetzen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass ins Ausland entsandte Kolleginnen und Kollegen während ihrer Abwesenheit ersetzt werden. Eine durch die Auslandsverwendung bedingte Arbeitsverdichtung für die Kolleginnen und Kollegen in den Heimatdienststellen ist nicht hinnehmbar“, so Schilff.

Zur besseren Koordination aller Polizeieinsätze im Ausland und zur Verbesserung der politischen Kontrolle dieser Einsätze fordert die GdP die Einrichtung eines nationalen polizeilichen Führungs- und Einsatzzentrums. Dieses Zentrum hat die Aufgabe, sämtliche Einsätze und Missionen vorzubereiten, durchzuführen und die Betreuung zu organisieren.

Deutsche Polizisten müssen auf ihren Einsatz im Ausland inhaltlich und sicherheitstechnisch sehr gut vorbereitet und fortlaufend unterstützt werden. Hierzu gehört, dass die eingesetzten Kräfte jederzeit über eine sehr gute persönliche Schutzausrüstung verfügen und die zur Verfügung stehenden Einsatzmittel frei von Mängeln sind. „Jeder eingesetzte Beamte und jede eingesetzte Beamtin hat einen Anspruch auf eine bestmögliche Versicherung durch den Dienstherren, alle rechtlichen Fragestellungen eines Einsatzes beziehungsweise einer Mission müssen zu jedem Zeitpunkt geklärt sein. Versorgungslücken oder unklare versicherungsrechtliche Zustände sind inakzeptabel“, so Schilff.

Zur Homepage der GdP Niedersachsen:

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