Kooperation mit Polizeiakademie in Mali
GdP Niedersachsen: Polizisten müssen im Ausland geschützt und zu Hause ersetzt werden
Versorgungslücken oder unklare versicherungsrechtliche Zustände inakzeptabel
„Deshalb fordern wir, unverzüglich die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Landesbediensteten zum Zwecke der Auslandsverwendung in den jeweiligen Landespolizeigesetzen zu schaffen sowie eine detaillierte frühzeitige und umfassende Information der zuständigen Personalräte bei der Abordnung von Polizistinnen und Polizisten umzusetzen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass ins Ausland entsandte Kolleginnen und Kollegen während ihrer Abwesenheit ersetzt werden. Eine durch die Auslandsverwendung bedingte Arbeitsverdichtung für die Kolleginnen und Kollegen in den Heimatdienststellen ist nicht hinnehmbar“, so Schilff.
Zur besseren Koordination aller Polizeieinsätze im Ausland und zur Verbesserung der politischen Kontrolle dieser Einsätze fordert die GdP die Einrichtung eines nationalen polizeilichen Führungs- und Einsatzzentrums. Dieses Zentrum hat die Aufgabe, sämtliche Einsätze und Missionen vorzubereiten, durchzuführen und die Betreuung zu organisieren.
Deutsche Polizisten müssen auf ihren Einsatz im Ausland inhaltlich und sicherheitstechnisch sehr gut vorbereitet und fortlaufend unterstützt werden. Hierzu gehört, dass die eingesetzten Kräfte jederzeit über eine sehr gute persönliche Schutzausrüstung verfügen und die zur Verfügung stehenden Einsatzmittel frei von Mängeln sind. „Jeder eingesetzte Beamte und jede eingesetzte Beamtin hat einen Anspruch auf eine bestmögliche Versicherung durch den Dienstherren, alle rechtlichen Fragestellungen eines Einsatzes beziehungsweise einer Mission müssen zu jedem Zeitpunkt geklärt sein. Versorgungslücken oder unklare versicherungsrechtliche Zustände sind inakzeptabel“, so Schilff.
Zur besseren Koordination aller Polizeieinsätze im Ausland und zur Verbesserung der politischen Kontrolle dieser Einsätze fordert die GdP die Einrichtung eines nationalen polizeilichen Führungs- und Einsatzzentrums. Dieses Zentrum hat die Aufgabe, sämtliche Einsätze und Missionen vorzubereiten, durchzuführen und die Betreuung zu organisieren.
Deutsche Polizisten müssen auf ihren Einsatz im Ausland inhaltlich und sicherheitstechnisch sehr gut vorbereitet und fortlaufend unterstützt werden. Hierzu gehört, dass die eingesetzten Kräfte jederzeit über eine sehr gute persönliche Schutzausrüstung verfügen und die zur Verfügung stehenden Einsatzmittel frei von Mängeln sind. „Jeder eingesetzte Beamte und jede eingesetzte Beamtin hat einen Anspruch auf eine bestmögliche Versicherung durch den Dienstherren, alle rechtlichen Fragestellungen eines Einsatzes beziehungsweise einer Mission müssen zu jedem Zeitpunkt geklärt sein. Versorgungslücken oder unklare versicherungsrechtliche Zustände sind inakzeptabel“, so Schilff.