Zum Inhalt wechseln

GdP Niedersachsen: Staatsanwaltschaft Aurich stellt im Zusammenhang mit Mordfall Lena Strafverfahren gegen ermittelnden Polizeibeamten ein

Hannover.

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Strafverfahren gegen die Polizeibeamten eingestellt. Die Verdachtsmomente reichten nicht aus, um den Vorwurf der Strafvereitelung aufrecht zu erhalten. Das hat die GdP erwartet. Ferner sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck in der Ostfriesen Zeitung (Pressemitteilung vom 07.09.2012),..." die Polizeibeamten seien in andere dringendere Ermittlungen eingebunden gewesen, darüber hinaus habe es keinen drängenden Handlungsbedarf gegeben, den Beschluss umzusetzen. Neue, entscheidende Erkenntnisse wären von der Durchsuchung nicht zu erwarten gewesen".

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnte bereits mit Aufkommen der ersten Vorwürfe, die Ermittlungen abzuwarten und forderte faire und vorurteilsfreie Überprüfungen. Der oberste Dienstherr unserer Kollegen, Innenminister Uwe Schünemann, sah das anders. Statt wie jüngst, in ähnlich gelagerten Vorwürfen gegen leitende Polizeibeschäftigte zunächst die Ermittlungsergebnisse abzuwarten und die Unschuldsvermutung zu favorisieren, unterstellte der Innenminister unseren Kollegen handwerkliche Fehler und nahm damit das Ergebnis der Untersuchungen schon vorweg. Auch bei seinem Interview auf N3 am 04.04.2012 sprach er ausschließlich von persönlichen Fehlern einzelner Polizeibeamten/-innen, wofür ihn die GdP schon damals kritisiert hatte.

Dieser Vorwurf führte u.a. dazu, dass unseren Kollegen in den Medien und insbesondere in der Öffentlichkeit eine Mitverantwortung an den schrecklichen Taten zugeschrieben wurde. Nun stellt sich heraus, dass die schweren Vorwürfe nicht haltbar sind.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP: „Die GdP fordert Innenminister Schünemann auf, seine Aussagen zurückzunehmen, mit den Kollegen zu sprechen und sich für seine Vorverurteilung zu entschuldigen. Bei der anschließenden Überprüfung des disziplinaren Überhangs müssen auch strukturelle Probleme innerhalb der Polizei überprüft werden, die die Kollegen vor Ort und die GdP dargestellt haben."

Polizeiliche und damit auch von Kollegen eingeleitete und durchgeführte Maßnahmen müssen immer einer kritischen Prüfung standhalten können. Das ist eine Errungenschaft unseres rechtsstaatlichen Systems. Keine Polizeibeamtin und kein Polizeibeamter stellt dieses Prinzip in Frage. Darüber hinaus gilt es aber auch, polizeiliche Strukturen immer wird auf den Prüfstand zu stellen und zu verbessern.

Über die inneren Strukturen hinaus, ist auch das Zusammenspiel von Jugendamt, Jugendpsychiatrie und Staatsanwaltschaft zu prüfen. Der vorliegende Fall zeigt deutlich auf, dass viele Institutionen und Behörden beteiligt waren. Eine enge Vernetzung und gegenseitiger Informationsaustausch sind auch für die Zukunft wichtige Bausteine präventiver und repressiver Maßnahmen.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.