GdP Thüringen zu Bodycams
Unterstützung signalisiert
Am 31. März 2017 war es soweit. Nur etwa zwei Monate nach dem Startschuss zu einem Pilotprojekt konnten an drei Dienststellen der Thüringer Polizei drei verschiedene Modelle einer Bodycam für die praktische Erprobung ausgegeben werden.
Die GdP Thüringen unterstützt das Projekt ausdrücklich. Leider regt sich aber aus verschiedenen Richtungen Widerstand schon gegen das Pilotprojekt.
Die positiven Erfahrungen aus Hessen überzeugen die GdP Thüringen. Dass es möglicherweise zu etwas mehr Anzeigen durch Polizeibeamte wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung etc. kommen könnte, wollen wir gar nicht ausschließen. Wenn es dazu kommen sollte, hat das aber nichts damit zu tun, dass die Bodycam als Provokation angesehen wird. Nein, es hat etwas damit zu tun, dass Polizeibeamte endlich ein Beweismittel an der Hand haben und ihre Anzeigen „unterfüttern“ können.
Die Erfahrungen aus den Bundesländern, die die Bodycam schon über einen längeren Zeitraum erproben, sind aber ganz andere. Dort wurde die Erfahrung gemacht, dass die Anwesenheit einer Bodycam eher deeskalierend wirkt. Die Sorge, dass durch die Einführung der Bodycam eine Videoüberwachung der Thüringer Bevölkerung entstehen könnte, ist aus unserer Sicht völlig unbegründet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz der Bodycam liegen im Thüringer Polizeiaufgabengesetz.
Alle Aufzeichnungen, die keinen Beweiswert enthalten, werden spätestens 48 Stunden nach der Aufnahme gelöscht. Aufnahmen werden nur aus definierten Anlässen gefertigt. Zugriffsrechte sind genau definiert und technisch beschränkt, so dass ausgeschlossen ist, das ein Beamter die eigenen Aufnahmen nach Bedarf löschen könnte. Der Datenschutzbeauftrage des Freistaates wird das Pilotprojekt sicher kritisch begleiten und der Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha als Partner zur Seite stehen, damit der Datenschutz in der Testphase und zur hoffentlich anschließenden landesweiten Einführung der Bodycam allumfänglich erfüllt wird. Die GdP Thüringen bleibt neugierig und freut sich auf die ersten Zwischenergebnisse aus dem Pilotprojekt.
Die GdP Thüringen unterstützt das Projekt ausdrücklich. Leider regt sich aber aus verschiedenen Richtungen Widerstand schon gegen das Pilotprojekt.
Die positiven Erfahrungen aus Hessen überzeugen die GdP Thüringen. Dass es möglicherweise zu etwas mehr Anzeigen durch Polizeibeamte wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung etc. kommen könnte, wollen wir gar nicht ausschließen. Wenn es dazu kommen sollte, hat das aber nichts damit zu tun, dass die Bodycam als Provokation angesehen wird. Nein, es hat etwas damit zu tun, dass Polizeibeamte endlich ein Beweismittel an der Hand haben und ihre Anzeigen „unterfüttern“ können.
Die Erfahrungen aus den Bundesländern, die die Bodycam schon über einen längeren Zeitraum erproben, sind aber ganz andere. Dort wurde die Erfahrung gemacht, dass die Anwesenheit einer Bodycam eher deeskalierend wirkt. Die Sorge, dass durch die Einführung der Bodycam eine Videoüberwachung der Thüringer Bevölkerung entstehen könnte, ist aus unserer Sicht völlig unbegründet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz der Bodycam liegen im Thüringer Polizeiaufgabengesetz.
Alle Aufzeichnungen, die keinen Beweiswert enthalten, werden spätestens 48 Stunden nach der Aufnahme gelöscht. Aufnahmen werden nur aus definierten Anlässen gefertigt. Zugriffsrechte sind genau definiert und technisch beschränkt, so dass ausgeschlossen ist, das ein Beamter die eigenen Aufnahmen nach Bedarf löschen könnte. Der Datenschutzbeauftrage des Freistaates wird das Pilotprojekt sicher kritisch begleiten und der Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha als Partner zur Seite stehen, damit der Datenschutz in der Testphase und zur hoffentlich anschließenden landesweiten Einführung der Bodycam allumfänglich erfüllt wird. Die GdP Thüringen bleibt neugierig und freut sich auf die ersten Zwischenergebnisse aus dem Pilotprojekt.