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GdP zu Urteil im Winnenden-Prozess:

Richter: Kontrolldichte bei privaten Waffenbesitzern muss nachhaltig erhöht werden

Düsseldorf/Berlin.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter, hat das heute ergangene Urteil im Winnenden-Prozess als wichtiges Signal an die Politik begrüßt, entschiedener gegen die unkontrollierte Verbreitung von Waffen in Privathaushalten vorzugehen. „Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass ein Verstoß gegen das Waffenrecht kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, die mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden muss“, sagte Richter.

Zudem forderte der stellvertretende GdP-Vorsitzende und Vorsitzende des GdP-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen, dass die Einhaltung des bestehenden Waffenrechts endlich wirksam kontrolliert wird. „Dass die Wahrscheinlichkeit privater Waffenbesitzer unangemeldet kontrolliert zu werden, faktisch gegen Null tendiert, ist nicht hinnehmbar“, sagte Richter.

Die notwendigen Kontrollen dürften nicht weiter an fehlendem Personal scheitern. „Notfalls müssen die Länder zusätzliches Personal einstellen. Die Kosten dafür könnten durch eine Umlage von den Waffenbesitzern selbst finanziert werden“, sagte Richter. „Das ist zumutbar, schließlich werden auch andere Hobbys nicht von den Steuerzahlern finanziert.“
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