Zum Inhalt wechseln

Karlsruhe verbietet Neonazi-Aufmarsch in Dortmund

GdP NRW: Bundesverfassungsgericht schafft klare Handlungsgrundlage für die Polizei

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den geplanten Aufmarsch von Rechtsextremisten in Dortmund zu verbieten, eine Bestätigung der konsequenten NRW-Linie, alle Möglichkeiten zum Vorgehen gegen rechtsextremistische Gruppen zu nutzen. „Ohne das in der vergangenen Woche verhängte Verbot von drei rechtsextremistischen Vereinen hätte der Neonaziaufmarsch nicht verhindert werden können“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.

Richter warnte aber vor einer vorschnellen Interpretation des Karlsruher Urteils: „Das Problem rechtsradikaler Aufmärsche ist mit der heutigen Entscheidung nicht vom Tisch.“ Ein Blick auf die rechtlichen Auseinandersetzungen im Vorfeld des Demonstrationsverbots zeige, dass die Rechtsextremisten gewillt sind, jeden sich bietenden juristischen Winkelzug zu nutzen, um erneut demonstrieren zu können. „Den braunen Sumpf können wir nur dann trocken legen, wenn wir den Druck aufrecht erhalten. Nur so sind Erfolge gegen die Rechtsextremisten möglich“, sagte Richter.

Gut sei auch, dass Karlsruhe zügig entschieden habe: „Die klare Rechtslage hilft der Polizei bei ihrem Ziel, dass es ein friedliches Wochenende in Dortmund gibt.“
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.